Kann ich Unterlagen nach fast 2 Jahren noch nachreichen

  • Guten Tag,

    Seit ca. 3,5 Jahren beziehe ich aus gesundheitlichen Gründen AGLII. Ich lebe in einer Haushaltsgemeinschaft. Nun habe ich nach langer Zeit meine sämtlichen Unterlagen überprüft und erschreckender Weise festgestellt, dass ich seit fast zwei Jahren keine weiteren Unterlagen mehr an das Jobcenter versendet habe. Leider sehr nachlässig von mir. Gelegentlich erhalte ich Post über jährliche Erhöhungen (Januar jährlich), Eingliederungsnachweisen, Gesundheitsfragebögen etc. die ich auch ausgefüllt und abgeschickt habe.

    Aber wichtige Unterlagen in Bezug auf Miet-/Betriebskostenerhöhungen sowie Nachzahlungen von Betriebskosten habe ich leider nicht mehr eingereicht und bisher aus meiner eigenen Tasche bezahlt. Beispielsweise habe ich eine Betriebskostenerhöhung im Nov. 2019 erhalten, wo ich selbst 111,00 Euro nachzahlen musste. Mit der Hausverwaltung ergeben sich alle paar Monate neue andere Berechnungen. Ich werde ständig mit Post regelrecht überflutet. Eben wie Miet- und Betriebskostenerhöhungen sowie Senkungen oder gar Falschberechnungen zu meinen Gunsten, die ich ebenfalls selbst bezahlt habe und wieder zurück überwiesen bekam. Letztendlich kam ich zu dem Ergebnis, dass ich nach letztem Einreichen meiner Unterlagen vor fast zwei Jahren nun ca. 40 Euro mehr Miete monatlich zahlen muss.

    Nun meine Frage: Kann ich das Geld von den Mieterhöhungen und ständigen Änderungen noch zurückfordern? Wenn ja, welche Unterlagen muss oder kann ich schicken? Falls ich alles schicken muss, müsste ich mind. 100 Bögen kopieren.

    Vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichem Gruß

    Hermelin

  • Alles, was länger als zum 1.1.20 zurück liegt, bekommst du nicht mehr nachgezahlt. Das ist die Frist nach § 44 SGB X, wie sie im SGB II gilt. Falls irgendwo Guthaben waren: die musst du trotzdem einreichen.

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