ALG I - Kosten der Unterkunft mit ALG II Aufstockung

  • Hallo

    Ich bekomme ALG1, weil ich die letzten 6 Jahre einen Midijob hatte, der nun gekündigt wurde. Da das nur knapp 500€ sind bekomme ich aufstockend ALG2.

    Nun muss ich dringend umziehen und ich Frage mich wer ist zuständig? Als ich eine Frage an das Jobcenter gestellt habe wurde, mir gesagt die wären gar nicht zuständig, weil ich im ALG1 Bezug bin. Die Gemeinde, von der ich einen Wohnberechtigungsschein brauche, sagt, ich bräuchte eine KdU vom Jobcenter um die ausstellen zu können, denn sobald ich auch nur 1€ vom Jobcenter bekomme sind die für den Wohnraum zuständig.

    Ich habe einen Bewilligungsbescheid von der Agentur und eine vom Jobcenter wo das komplette ALG 1 gegengerechnet wird und die komplette Zahlung kommt vom Jobcenter.

    Ansprechpartner ist aber trotzdem die Agentur. Sehr verwirrend alles.

    Was ist denn nun richtig?

    Gruß Ben

  • Welche Art Zuständigkeit meinst du? Dass der Umzug bezahlt wird? Oder Kaution? Oder ob die Miete am neuen Wohnort in voller Höhe berücksichtigt wird?

    Ziehst du wegen Arbeitsaufnahme um oder aus anderen Gründen?

  • Ich will nix bezahlt haben, ich brauche nur einen Wohnungsberechtigungsschein.

    Gemeinde sagt Jobcenter ist zuständig , wir brauchen eine KdU. Jobcenter sagt, es ist ausschließlich die Agentur zuständig

  • Bitte zitiere künftig ordentlich!

    Einen Wohnberechtigungsschein gibt es weder bei der Agentur für Arbeit noch beim Jobcenter. Die gibt es bei den örtlichen Wohnungsämtern.

    Er berechtigt zu Anmietung einer Sozialwohnung. Da die Jobcenter keine Wohnungen vermieten, gibt es da überhaupt keine Überschneidungen mit den Wohnungsämtern.

    Vielleicht solltest du bei der Gemeinde nochmal genauer nachfragen, was die wirklich brauchen.

  • Das hast du nicht richtig verstanden.

    Die Gemeinde, die den Wohnberechtigungsschein ausstellt, sagt wir brauchen eine Kostenzusage vom Jobcenter bevor wir den Wohnberechtigungsschein ausstellen können.

    Das Jobcenter sagt, wir sind für dich nicht zuständig so lange du ALG 1 bekommst, von und bekommst du keine Zusage.

    Daraufhin sagt die Gemeinde, die sind doch zuständig, weil du ja ALG 2 Ergänzung bekommst und ohne Kostenzusage von Jobcenter bekommst du keinen Wohnberechtigungsschein.

  • Ja, das war auch nicht zu verstehen, wenn du dir deine Beiträge aus Sicht eines Außenstehenden durchliest.

    Du willst vom Jobcenter eine Zusicherung nach § 22 Absatz 4 SGB II:

    Zitat

    4) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einho

    Du musst also zu dem nach Umzug zuständigen neuen Jobcenter und dir diese Zustimmung holen!

  • Hallo!

    Das Jobcenter sagt, wir sind für dich nicht zuständig so lange du ALG 1 bekommst, von und bekommst du keine Zusage.

    Offenbar wurden hier Informationen vergessen! Es wird nicht einfach so ein

    benötigt. Der wird vor einem Umzug in eine Sozialwohnung benötigt.

    Ein ALG II Leistungsberechtigter muss aber vor dem Umzug das

    Mietangebot dem Jobcenter für eine Kostenzusage vorlegen,

    damit die Kosten der Unterkunft übernommen werden. Darauf wurde hier

    schon hingewiesen:

    KdU bei ALG 1 mit ALG2 Aufstockung

    Vorsorglicher Hinweis auf Folgendes:

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    beantwortet wurde.

    Gruß

  • Das Jobcenter sagt, wir sind für dich nicht zuständig so lange du ALG 1 bekommst, von und bekommst du keine Zusage.

    Das hast du doch sicher schriftlich? Kann man das mal sehen?

    Wie lief das ab? Du hast ein Wohnungsangebot bekommen vom Wohnungsamt und bist damit wohin gegangen?

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