ALG II - ungenehmigte Ortsabwesenheit und Weiterbewilligung

  • Liebe Gemeinde,

    ich hoffe, dass das Thema in dieser Kategorie richtig ist, ansonsten bitte ich um Verschiebung in die richtige Kategorie.

    Ich habe bzgl. meines Anliegens bereits im Internet gestöbert, aber ich würde dazu gerne die Meinung und Erfahrung von den hier aktiven Mitmenschen hören bzw. lesen.

    Ich versuche das Ganze so detailliert wie möglich darzustellen und bitte um Umsicht bei eventuellen Ausschweifungen:

    Ich bin seit Februar 2017 arbeitsunfähig geschrieben. Die Diagnostik hat etwas gedauert, da in meinem Fall die Ursache sowohl physischer als auch psychischer Natur sein "kann". Also die bekannte "Henne - Ei - Frage".

    Der momentane Stand ist:

    1. Persönlichkeitsstörung Typ Borderline

    2. Angst- und Panikstörung

    3. Psychogene Diarrhö

    Im Laufe der letzten Jahre vor der Arbeitsunfähigkeit, hat sich bei mir ein Zustand manifestiert, der es mir nahezu unmöglich macht, am Alltag teilzunehmen. Durch permanente Angst und Panik, haben sich psychosomatische Reaktionen gebildet und ich muss quasi permanent auf die Toilette, sobald ich das Haus verlasse, mit Ausnahmen. Weitere Ausführungen erspare ich mir und euch hier, aber an einen gemütlichen Spaziergang im Wald ist nicht zu denken, es sei denn, ich faste 1-2 Tage vorher.

    Ich habe noch zur Zeit des ALG1 einige Psychiater und Psychologen kennengelernt und viel Wartezeit einplanen müssen. Da mir eine vertrauensvolle Bindung zu meinem Therapeuten das Wichtigste bei einer Therapie ist, fiel die Wahl auf einen Therapeuten, der blöderweise 380Km entfernt von meinem Wohnort in Niedersachsen praktiziert.
    Empfohlen wurde er mir durch meine Partnerin, mit der ich in einer Fernbeziehung lebe. Wichtig dabei war für mich nicht nur die Vertrauensbasis zu meinem Therapeuten, sondern auch das Therapieangebot, dass neben der Verhaltenstherapie, auch Methoden wie EMDR anbietet. Wer sich damit auskennt weiß, dass dies die besten Behandlungsmethoden für Borderline Patienten sind und dies wird nicht flächendeckend angeboten.

    Zudem lag der Fokus allerdings auf der Angst- und Panikstörung und die damit verbundene Psychosomatik.

    Zum 01.08.2019 habe ich ALG2 beantragt und auch genehmigt bekommen. Mein Sachbearbeiter war ein sehr netter und fairer Mann, dem ich glaubhaft machen konnte, dass mir mein Therapeut sehr wichtig ist und das die Therapie die ich in Hessen erhalte, zu meiner Genesung beizutragen scheint. Es lagen immer alle Fakten auf dem Tisch. Die Adresse der Praxis meines Therapeuten, samt Belege, dass die Krankenkasse die Therapie übernimmt usw.

    Ich habe meinem Sachbearbeiter auch genau erklärt, dass sobald ich einen Termin habe, dass ich dann eben faste oder abführe, um den Weg nach Hessen ohne Malhoer zu überstehen.

    Ja, es klingt erst einmal sehr unnötig und kostspielig, diesen Weg auf sich zu nehmen, aber ich hatte wie gesagt meine persönlichen Gründe mich für diese Praxis zu entscheiden und wie gesagt, begann die Therapie bereits in der ALG1 Zeit. Und natürlich lebt ja auch meine Partnerin in der Nähe.

    Neben der Therapie habe ich alles mögliche "körperliche" in Betracht gezogen, was als Ursache für meine Problematik in Betracht kommen könnte. So habe ich eine Magen- und Darmspiegelung machen lassen, ich wurde Medikamentös behandelt, ich habe meine Schulddrüse und Hormone überprüfen lassen, sowohl beim Internisten, Nuklearmediziner als auch beim Endokrinologen. Ich habe Privatleistungen in Kauf genommen und mich mit Hypnose behandeln lassen. Ich habe eine Hydro-Colon-Therapie beim Heilpraktiker gemacht, habe mich bei Schamanen vorgestellt und von Wunderheiler zum Aderlass durchgearbeitet. Bislang ohne Erfolg.

    Mittlerweile durfte ich mich beim örtlichen Amtsarzt vorstellen, um mich dort einer Untersuchung zu beugen. Im Grunde hat mich der Amtsarzt mit nichts Neuem behelligen können und mir einen Aufenthalt in einer Rehabilitationsklinik aufgetragen.

    Also habe ich einen Aufenthalt bei der Rentenkasse beantragt und auch diesen genehmigt bekommen. Mittlerweile bin ich im Übrigen in der Privatinsolvenz gelandet.

    Die Klinik bei der ich nun angemeldet bin, ist seit der ersten Corona-Welle eine Corona-Klinik. Da die Wartezeit bereits vorher über einem halben Jahr betrug, wird sich das Ganze weiter hinziehen.

    Auf Anfragen von Seiten des Amts bzgl. des Klinikaufenthalts, habe ich immer brav begründet geantwortet und auch auf Aufforderung ein weiteres Attest meiner Hausärztin vorgelegt, indem darauf hingewiesen wird, dass ich so lange außer Dienst gestellt bin, bis es zumindest mal zu einer Reha gekommen ist.

    Die Weiterbewilligung der ALG2 Leistungen im letzten Sommer, wurde auf Grund von Corona automatisch vollzogen. Als ich Ende letzten Jahres meinen neuen Weiterbewilligungsantrag samt Kontoauszüge einreichte, meldete sich ein scheinbar neuer Sachbearbeiter bei mir, der mich auf das Geldabheben in Hessen hinwies und eine Erklärung dafür wollte.
    Nach einer sehr freundlichen und ausführlichen Mail, in der ich ihm die Situation erklärte und auch darauf hinwies, dass ich nichts verheimliche, alle Unterlagen bereits beim Jobcenter vorliegen, ich hier eine Therapie mache und daher pendle und ich eben auch eine Partnerin habe, die hier lebt und ich natürlich auch Zeit mit ihr verbringe, auch, weil wir alle auf Grund von Corona angehalten sind, weniger zu reisen und ich nicht in meiner Wohnung vereinsamen will, war er augenscheinlich gar nicht von meiner Erklärung angetan und verlangt nun von meiner Therapeuten alle Termine offen zu legen. Ich möchte als Querverweis noch sagen, dass Borderline eine Emotions-Regulations-Störung ist und eine "normale" Beziehung, im gesellschaftlichen Konsens, oftmals schwierig ist. Wir leben daher bewusst nicht in einem Haushalt.

    Ich habe die Aufforderung der Terminoffenlegung erst nicht verstanden, warum das nun nötig ist und mich erstmal belesen. Jetzt muss ich natürlich zugeben, dass ich blöderweise nicht auf dem Schirm hatte, dass ich ja scheinbar gar nicht meinen Wohnort auf die Art und Weise verlassen "darf", wie ich es tue :|

    Denn mein Sachbearbeiter wird natürlich feststellen, dass ich auch mal 4 Tage nach einem Therapie-Termin, Geld in Hessen abgehoben habe und demnach nicht in Niedersachsen war.
    Also ich bin irgendwie verpflichtet, alles dafür zu tun, damit ich wieder gesunde und wieder als menschlicher Rohstoff eingesetzt werden kann. Aber meine Partnerin darf ich nicht sehen, es sei denn ich beantrage dafür "Urlaub"? Gleichzeitig möchte mich der Staat nun damit gängeln, in dem er mir vorschreibt, wen ich wann mit wie viel Abstand treffen darf, aber zwischen zwei Therapiesitzungen, Zeit mit meiner Partnerin zu verbringen, anstatt tagelang nix zu essen, damit ich mir auf der Autobahn nicht in die Hose mache, Km runterschruppe und Rohstoffe verbrate, nur weil ich irgendwie "erreichbar" sein muss, was im Übrigen überhaupt nicht wirklich definiert ist und scheinbar Bemessenssache ist? Das macht mich schon ziemlich fuchsig muss ich gestehen.
    Eigentlich kommt es sogar noch besser. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann habe ich für die Tage, an denen ich nachweislich nicht an meinem Wohnort zugegen war, und keine medizinische Maßnahme stattfand, keinen Anspruch auf Leistungen hatte/habe?
    Das Schlimmste dabei ist, dass ich immer offen und ehrlich war und niemandem etwas vorgemacht habe. Jetzt wechselt der Sachbearbeiter und ich muss mich jetzt Sorgen darüber machen, ob ich eventuelle Tage/Wochen/Monate zurückzahlen muss, was ich nicht kann und gleichzeitig meine Privatinsolvenz dadurch aufs Spiel setze und diese am Ende nicht durchgeht.

    Ich weiß, wenn ich mir das alles vorher genau durchgelesen hätte, dann wäre ich jetzt nicht in der Opferrolle. Vermutlich muss mir das Universum immer mal wieder vor Augen halten, dass normales menschliches Denken und Verhalten reinste Illusion ist in dieser Welt. Trotzdem hoffe ich, dass mir irgendwer einen Tip geben kann, vielleicht auch ähnliche Erfahrungen gemacht hat oder ähnliches.

    Sollte ich mir einen Anwalt besorgen? Sollte ich mich mit einer höheren Stelle auseinandersetzen? Den guten Mann mal anrufen? Ist es vielleicht nachteilig proaktiv offen und ehrlich zu sein?

    Ich weiß es leider nicht :hmm

    Ich bin froh über jegliche Hilfe

    Liebe Grüße

    Patagonia

  • Du sollst also jetzt deine Abwesenheitstage mit wichtigem Grund mitteilen. Dann mache das bitte und warte, was kommt.

    Grundsätzlich ist der ALG2 Bezug an gewisse Spielregeln gebunden, das dürfte dir bekannt sein. Dazu gehört nunmal, täglich für Briefpost erreichbar zu sein. Daran ändert auch keine "höhere Stelle" etwas und normales menschliches Denken liegt hier auch vor, weil der SB nunmal dafür bezahlt wird, Recht und Gesetz umzusetzen.

    Unmenschlich ist was ganz anderes als das Verlangen, dass sich ans Gesetz gehalten wird.

  • Ja mir bleibt ja auch nichts anderes übrig.

    Wie ich ja bereits geschrieben habe, ist mir natürlich bewusst, dass ich an gewisse Regeln gebunden bin. Das Thema "Ortsanwesenheit" war mir in dem Maße allerdings nicht klar. Das ist jetzt auch ganz klar mein Pech.

    Hast du eine Idee was da auf mich zukommen könnte?

    Wenn ich jetzt beispielsweise an 6 Tagen nachweislich, durchs Geld abheben ortsabwesend war, die in keinem Bezug zu einem Therapietermin standen und dazu keinen "wichtigen" Grund angeben kann, außer das ich eben bei meiner Partnerin war, habe ich für diese Tage keinen Anspruch oder?

    Werde ich da sanktioniert oder muss ich diese Tage zurückzahlen? Wird mir vielleicht sogar der Weiterbewilligungsantrag gecancelt?

    Gibt es dazu Erfahrungen?

  • Kommt drauf an, wie pingelig der SB wirklich ist. Sanktionen gibt es dafür nicht, nur eine Erstattungsforderung für die Tage, an denen du unerlaubt abwesend warst, wobei es schwierig wird, die tatsächliche Dauer der Abwesenheit zu bestimmen. Mit dem WBA hat es nichts zu tun, da wird man wahrscheinlich nur in Zukunft mehr darauf achten, wo du dich tatsächlich aufhältst.

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