Guten Abend,
Ich bin neu hier im Forum und grüße euch alle!
Ich beziehe ALG2 schon seit mehreren Jahren und nur aus purem Zufall habe ich trotz meines Alters doch noch eine Ausbildungsstelle finden können, die ich im Oktober 2020 angefangen habe.
Bislang hat das Jobcenter seitdem in einem fließenden Übergang weitergezahlt, aber natürlich mit dem Ausbildungsgehalt und der mir noch zustehenden BAB (Ausbildungsbeihilfe) verrechnet.
Denn mit dem Ausbildungsgehalt samt BAB könnte ich ansonsten meinen Lebensunterhalt nicht finanzieren und mein bislang im ALG2 berücksichtigter Bedarf wäre nicht einmal annähernd gedeckt.
Das alles geschah mit einem vorläufigen Bescheid und einem fiktiven Einkommen. (Es wurde monatlich mit 50€ weniger Bruttolohn gerechnet als der tatsächliche Lohn)
Ende Oktober habe ich die Ausbildungsstelle angefangen und so kam der erste Lohn natürlich auch erst Ende November.
Ein Darlehen zur Überbrückung wurde abgelehnt, stattdessen wurde für den Monat November voll gezahlt.
Da greift natürlich das Zuflussprinzip , da der Lohn ja auch noch im November zugeflossen ist.
Also kam hier natürlich eine hohe Überzahlung zustande.
Dem Jobcenter liegen nun alle Lohnabrechnungen der letzten Monate seitdem vor und sie wollen nun, dass ich die endgültige Festsetzung des Bescheids beantrage.
Klar, die wollen die Überzahlung zurück.
Außerdem haben sie trotz Ihnen bekannter Lohnhöhe ein fiktives Einkommen gewählt , was geringer ausfällt, als der tatsächliche Lohn.
Also kam es auch in den anderen Monaten zu einer Überzahlung.
Da hat sich leider also eine sehr hohe Summe angesammelt, zusammen mit dem Geld von November.
Den Lohn Ende November brauchte ich ja zum Überleben im Dezember, aber das zählt ja beim Zuflussprinzip nicht.
Nun meine eigentliche Frage:
Da ich ja auch möchte, dass ich die Sache mit der Überzahlung endlich hinter mich bringe und ich endlich die endgültige Unsumme kenne, die ich zurückzahlen muss (natürlich nur in Raten, wo soll man so viel Geld sonst hernehmen) , würde ich diese endgültige Festsetzung nun beantragen.
Möchte ja mal endlich eine Aufstellung der Höhe der Überzahlung haben, um diese aus der Welt zu schaffen.
Man hat ja eh keine Wahl..
Sonst macht das Jobcenter das ja zwangsläufig selbst mit der Festsetzung?
Oder ist da eine Falle?
Außerdem habe ich noch eine andere Frage:
-Ich bezahle von meinem Ausbildungsgehalt ja Steuern und Krankenversicherung,
Jedoch stand in meinen monatlichen ALG2-Bescheiden in der Einkommensverteilung auch weiterhin drin, dass das Jobcenter Krankenversicherung bezahlt.
Wurde das nun zwangsläufig seit Oktober doppelt gezahlt, also von mir/meinem Arbeitgeber und vom Jobcenter? =O
Das Jobcenter müsste doch eigentlich wissen, dass Krankenversicherung im Ausbildungsgehalt enthalten ist?
Würde das dann auch zur Überzahlung gehören und ich muss das ebenfalls alles zurückzahlen?????
Sorry, wenn die Fragen bisschen dämlich sind.
Nur war vorher mein Ex-Partner immer um die ALG2-Angelegenheiten gekümmert , bis er ausgezogen ist.
Ich selbst habe noch immer kaum Ahnung davon und schlage mich seitdem alleine mehr schlecht als recht mit dem Amt herum und bin total überfordert damit
Deshalb wollte ich vorher lieber gefragt haben, ob ich das mit der endgültigen Festsetzung nun selbst machen soll, oder das ein Stolperstein seitens des Amts ist.
Zurückzahlen muss ich das ja eh...
Vielen Dank schon mal und hoffentlich versteht man, was ich meine.
Danke auch an alle, die diesen doch langen Text gelesen haben!