ALG II Anspruch - Studium - EU Bürger und Fragen

  • Vollzeitstudent und Ausländer von einem EU-Land - was sind mögliche finanzielle Unterstützung in der Coronazeit

    Ich bin 31 Jahre alt, bin aus einem EU-Land und bin Master-Student in Deutschland seit 6 Jahren. Obwohl mein Studium fast abgeschlossen ist, bin ich noch offiziell vollzeitiger Student, weil ich noch eine Hausarbeit und meine Masterarbeit schreiben muss. Ich würde begrüßen die Möglichkeit gleichzeitig nebenbei zu arbeiten, finde gerade wegen Corona keine freie Arbeitsstellen bzw. keine positive Reaktionen auf Anfragen und Bewerbungen. Wenn möglich würde ich daher gern ALG-II beantragen aber ich kann nicht verstehen, ob ich darauf Anspruch habe. Ich habe verstanden, dass Vollzeit-Studierende aus Deutschland keinen Anspruch auf ALG-II haben, weil sie Anspruch auf BAföG haben. Meinen Eltern stellen sich nicht Bereit Gelder an mich zu geben. Ich habe außerdem gelesen, dass ich als Ausländer und Student ausdrücklich Recht auf ALG-II habe, weil ich nicht bei meinen Eltern wohne und sie mehr als 2-Stunden entfernt leben; ich bin daher als 'Ausnahme' unter ALG-II-Rechtsvorlage zu sehen. Also meine Fragen: Habe ich unter diesen Bedingungen tatsächlich Recht auf Arbeitslosengeld-II? Wenn nicht, wie darf ich in der Corona-Zeit finanzielle Unterstützung finden, um mein letzten Semester zu finanzieren? Ich freue mich auf sehr auf Rat und Empfehlungen.


    Kleine Ergänzung: Wenn ich einen Urlaubssemester beantrage und bewilligt bekomme, hätte ich dann Anspruch auf ALG-II?

    Zwei Beiträge hintereinander zusammengefügt

    Titel zu lang, Titel Korrektur

  • Nein, du hast als Student keinen Anspruch. Diese Regelung mit den 2 Stunden von den Eltern entfernt, gibt es im SGB II nicht. Das ist aus dem BAföG.

    Zum Urlaubssemester kommt es darauf an, ob an der Uni trotzdem noch betrieben werden kann. Außerdem, was der Grund dafür ist. Wenn es keinen z. B. gesundheitlichen Grund gibt, wäre es also wegen Arbeitssuche. Und mit Grund "Arbeitssuche" hast du auch keinen Anspruch.

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