Hallo zusammen,
Ich habe da ein paar Fragen.
Ich bin seit einiger Zeit krank und beziehe Krankengeld. Das Amt meint sie könnten meinen Anspruch aus dem Krankengeld vollberücksichtigen. Ist dieses richtig, auch wenn ich max 28 tage (länger kann mein Arzt mich nicht krank schreiben) Krankengeld pro Monat bekomme? Meines Wissens muss es doch im Monat des Zuflusses berücksichtigt werden und nicht allein durch den Anspruch darauf.
Eine weitere Frage, meine Frau ist laut Gutachten vom Amtsarzt 2016 nicht in der Lage 3 Stunden am Tag zu arbeiten, hat einen Behindertenausweis mit 100 %, und wir haben jetzt Pflegegeld beantragt. Sie ist dazu Diabetikerin Typ 1. Gibt es für Sie Mehrbedarf ?
Bezüglich der ersten Frage wäre es schön wenn jemand der sich auskennt und vielleicht den einen oder anderen Hinweis auf Gesetzliche Regelungen oder Gerichtsurteile hat, mir hier den link dazu posten könnte.
vielen Dank im Vorraus