Kosten der Unterkunft im Eigenheim des Vaters

  • Hallo sehr geehrte Community,

    ich benötige hilfe bei der KdU.

    Ich wohne mit meinem Bruder zusammen bei unserem Vater. Wir alle sind Schwerbehindert mein Vater leidet dazu noch an Demenz

    Wir beide sind Ü25.

    Das Jobcenter hat uns gesagt das keine Kosten übernommen werden würden.

    Dann wurde meinem Bruder von seiner Sachbearbeiterin per Telefon "geholfen" so das er 70 € für Wasser & Heizung monatlich bekommen hat.

    Nun werden Nachweise gefordert, wie sich die Kosten ergeben und ob ggf. Stromkosten enthalten sind.

    Kann ich Rückwirkend die Kosten beantragen ? Würde gerne eine pauschale Kostenbeteiligung vereinbaren.

    Wir sind keine BG, mein Bruder und ich teilen uns einen Kühlschrank mein Vater hat seinen eigenen.

    Zu dem findet mein Vater nicht alle Jahresabrechnungen/kosten, muss ich diese Nachweise erbringen ?

    Würd mich freuen wenn mir jemand helfen kann, ich bin total überfordert

    Liebe Grüße

  • Kosten der Unterkunft werden im Normalfall bei Familien immer kopfteilig berücksichtigt, bei euch also durch 3.

    Natürlich muss man dazu die Belege und Rechnungen für die Kosten einreichen. Eine Kostenbeteiligungsvereinbarung ist vollkommen unnötig und führt, wenn da Kosten drin sind wie Internet und Strom, nur zu Problemen.

    Der Gesetzgeber legt nämlich an Mietverträgen unter Verwandten hohe Anforderungen. Das soll nicht dazu dienen, dass sich bereichert wird oder dass dadurch Kosten (Internet, Strom) bezahlt werden, die andere Sozialleistungsempfänger aus dem Regelsatz bezahlen müssen.

    Besonders misstrauisch wird die Behörde dann, wenn ganz plötzlich zum Beginn des Sozialleistungsbezugs so ein Vertrag aus der Tasche gezaubert wird, obwohl bisher mietfrei gewohnt worden ist bzw. auf den Kontoauszügen zu sehen ist, dass gar nichts bezahlt wurde in der Vergangenheit.

  • Danke für die schnelle Antwort,

    Mist genau das liegt ja bei mir vor. Ich wusste ja aber auch nicht das Kosten bezahlt werden.

    Mein Vater fordert das Geld sonst muss ich ausziehen.

    Was soll ich denn nun machen ?

    Möchte mir einen Beratungsschein holen, komme kaum weiter, habe schon viele Std. in diese Angelegenheit investiert.

  • Das mit dem Ausziehen verwundert mich etwas. Er ist doch demenzkrank und kommt sicher nicht mehr alleine klar? Wie soll das gehen, wenn er dich rausschmeißt? Und was genau fordert dein Vater an Geld? Vergesslichkeit ist ein Symptom von Demenz. Aber dass er Geld von dir will, das vergisst er nicht?

    Eingangs hast du auch davon nichts geschrieben, dass dein Vater was fordert. Du hast geschrieben, dass das Jobcenter Rechnungen haben will und du eine pauschale Kostenbeteiligungsvereinbarung abschließen willst. Du, nicht dein Vater.

    Ich weiß nicht, was ich jetzt davon halten soll. Wo ist das Problem, die Rechnungen zusammen zu suchen und sie dem Jobcenter einzureichen, damit die berechnen können, was dir und deinem Bruder anteilig an Kosten der Unterkunft zusteht? Oder willst du mehr haben als anteilig an Kosten anfällt?

  • Ich habe meinen Vater immer vertröstet, ich werde jetzt nicht direkt rausgeworfen, aber wenn ich ihm in nächster Zeit nichts bezahle werde ich ausziehen müssen.

    Mein Problem liegt darin alle Rechnungen zusammen zu suchen & das ich evtl. mehr als die anteiligen Kosten haben möchte.

    Genau kann ich es ja nicht sagen weil Rechnungen fehlen. Also mir geht es nicht drum mich zu bereichern. Sondern um die mir zustehenden Leistungen. Nur weil mein Vater mich nicht direkt rauswirft können die nicht verlangen das er für mich aufkommt. Dazu kommt das die Jahresabrechnungen sehr gering sind, da mein Vater sehr sparsam ist und vorher alleine gewohnt hat, belaufen sich z.B die Wasserkosten auf lediglich 213 €

    Schornstein/Kehrrechnung 32 €

    Wohngebäuderversicherung 310 €

    Grundbesitzabgaben 207 €

    Hausrat 170 €

    Strom 150 €

    Gas 150 €

    Wenn ich alles zusammen rechne und durch 12 (Monate) dann durch 3 (Personen) rechne komme ich auf ca. 28 €

    Das kann ja so nicht stimmen

    Es fehlen aber auch bestimmt noch Kosten.

    Kann ich die Internetkosten dazu rechnen ?

    ******************************

    Bitte Zitatfunktion nutzen!

    Wir bleiben sachlich und halten uns an die Gesetzgebung

  • Hallo!

    Es hat den Anschein als wäre es gut, wenn du dich mit der Gesetzgebung

    beschäftigen würdest, bevor du dich strafbar machst. Denn falsche Angaben

    sind kein "Kavaliersdelikt" § 263 StGB - Betrug und SGB II

    Eine Zusammenfassung:

    Kosten der Unterkunft werden im Normalfall bei Familien immer kopfteilig berücksichtigt, bei euch also durch 3.

    Natürlich muss man dazu die Belege und Rechnungen für die Kosten einreichen. Eine Kostenbeteiligungsvereinbarung ist vollkommen unnötig und führt, wenn da Kosten drin sind wie Internet und Strom, nur zu Problemen.

    Der Gesetzgeber legt nämlich an Mietverträgen unter Verwandten hohe Anforderungen. Das soll nicht dazu dienen, dass sich bereichert wird oder dass dadurch Kosten (Internet, Strom) bezahlt werden, die andere Sozialleistungsempfänger aus dem Regelsatz bezahlen müssen.

    Besonders misstrauisch wird die Behörde dann, wenn ganz plötzlich zum Beginn des Sozialleistungsbezugs so ein Vertrag aus der Tasche gezaubert wird, obwohl bisher mietfrei gewohnt worden ist bzw. auf den Kontoauszügen zu sehen ist, dass gar nichts bezahlt wurde in der Vergangenheit.

    die Rechnungen zusammen zu suchen und sie dem Jobcenter einzureichen, damit die berechnen können, was dir und deinem Bruder anteilig an Kosten der Unterkunft zusteht

    Bitte die Rechnungen beim Jobcenter einreichen. Es wird anhand der

    Rechnungen errechnet, ob und wieviel dir anteilig an Kosten zustehen.

    Dann wurde meinem Bruder von seiner Sachbearbeiterin per Telefon "geholfen" so das er 70 € für Wasser & Heizung monatlich bekommen hat.

    Da die Kosten laut deinen Aussagen niedrig sind, wird das korrekt sein.

    Denn sie werden anteilig gezahlt.

    Würde gerne eine pauschale Kostenbeteiligung vereinbaren.

    Nein! Das ist nicht möglich und führt zu Nachfragen vom Jobcenter.

    Wie schon von Tamar ausgeführt.

    Kann ich Rückwirkend die Kosten beantragen ?

    Nein!

    Nun werden Nachweise gefordert, wie sich die Kosten ergeben und ob ggf. Stromkosten enthalten sind.

    Der Aufforderung ist nachzukommen und Nachweise einzureichen.

    Gruß

  • das ich evtl. mehr als die anteiligen Kosten haben möchte.

    Warum willst du mehr?

    Genau kann ich es ja nicht sagen weil Rechnungen fehlen.

    Wie werden die dann bezahlt?

    Also mir geht es nicht drum mich zu bereichern.

    Was sonst, wenn du mehr als die anteiligen Kosten haben willst?

    Also mir geht es nicht drum mich zu bereichern.

    Wird ja nicht verlangt. 1/3 der Kosten werden berücksichtigt, wenn du die Nachweise bringst.

    Nur weil mein Vater mich nicht direkt rauswirft können die nicht verlangen das er für mich aufkommt. Dazu kommt das die Jahresabrechnungen sehr gering sind, da mein Vater sehr sparsam ist und vorher alleine gewohnt hat, belaufen sich z.B die Wasserkosten auf lediglich 213 €

    Und wenn die Kosten nicht hoch sind, dann ist das eben so. Wenn ihr zu dritt nur für 213 Euro Wasser verbraucht, kannst du nicht vom Jobcenter verlangen, es soll dir 400 Euro für Wasser bezahlen. Oder?

    Also mir geht es nicht drum mich zu bereichern.

    Was sonst, wenn du mehr als die anteiligen Kosten haben willst?

    Wenn ich alles zusammen rechne und durch 12 (Monate) dann durch 3 (Personen) rechne komme ich auf ca. 28 €

    Das kann ja so nicht stimmen

    Was sonst, wenn du mehr als die anteiligen Kosten haben willst?

    Strom gehört da auch gar nicht rein, das ist im Regelsatz enthalten. Ansonsten wird das auch nicht einfach durch 12 geteilt. Die Kosten werden in den Monaten berücksichtigt, in denen sie anfallen.

    Wenn du z. B. Müll in 4 Abschlägen zu 30 Euro zahlen musst, im Januar, April, Juli und Oktober, dann werden bei dir davon im Januar, April, Juli und Oktober 10 Euro berücksichtigt.

    Hausratversicherung gehört auch nicht dazu. Erstens wird der Hausrat deines Vaters versichert und zweitens wäre deine eigene Hausratversicherung nicht Unterkunftskosten, sondern eine Absetzung vom Einkommen.

    Müll und Abwasser fehlen noch. Heizungswartung, wenn ihr sowas machen lasst. Viel mehr ist auch nicht, in einem abbezahlten Eigenheim lebt man nunmal billiger als zur Miete.

    Hat das Haus eigentlich schon immer allein deinem Vater gehört? Nicht zur Hälfte auch deiner Mutter? Und wieso ignorierst du die Fragen nach der Demenz deines Vaters und seines ausgezeichneten Erinnerungsvermögens im Hinblick darauf, Geld von dir zu wollen? Angeblich?

  • Für 28 € werde ich hier nicht wohnen bleiben können.

    Wenn wirklich keine Möglichkeit besteht, muss ich mir eine Wohnung suchen.

    Ich würde das Geld meinem Vater geben also bereicher ich mich nicht und mein Vater schon garnicht.

    Ich bin Ü25, da besteht keine Unterhaltspflicht mehr und deshalb muss mein Vater uns kein kostenloses Wohnen gewähren.

    Ich glaub das Haus gehörte immer meinem Vater sicher bin ich mir nicht, ich frag Ihn mal.

    Wofür ist das wichtig.

    Tamar

    Bei Demenz gibt es auch immer wieder Phasen wo man klar im Kopf ist.

    Wenn du wüsstest was ich alles erlebt habe, sowas wünscht man niemanden !

    Anhand der fehlenden Rechnungen kannst du schon mal sehen wie chaotisch es hier Zuhause ist.

    Wir bleiben sachlich und nehmen die Gesetze des SGB II zur Kenntnis.

  • Ich würde das Geld meinem Vater geben also bereicher ich mich nicht und mein Vater schon garnicht.

    Und wieso soll dein Vater mehr bekommen als die anteiligen tatsächlichen Kosten? Wenn er nur 84 Euro im Monat an Kosten zahlen muss, ist dein Anteil nunmal 28 Euro. Strom, Internet usw. musst du ihm aus dem Regelsatz was dazu zahlen, denn dafür ist der Regelsatz auch mit gedacht.

    Wenn man mehr bekommt, als was kostet, ist das keine Bereicherung?!

    Ich bin Ü25, da besteht keine Unterhaltspflicht mehr und deshalb muss mein Vater uns kein kostenloses Wohnen gewähren.

    Nun, dann zieh aus. Das steht dir frei. In meinem Bekanntenkreis kenne ich jedenfalls niemanden, der von seinen erwachsenen Kindern mehr als den Kostenanteil verlangt. Besonders nicht, wenn die Kinder entsprechend helfen, weil es die eigene Gesundheit nicht mehr hergibt.

    Außerdem, kommen wir mal hierzu:

    Ich glaub das Haus gehörte immer meinem Vater sicher bin ich mir nicht, ich frag Ihn mal.

    Wofür ist das wichtig.

    Für die Frage, ob dir nicht ein Teil des Hauses gehört. Wenn nämlich die Mutter verstorben ist, ihr die Hälfte des Hauses gehört hat und es kein Testament gibt, gehört das Haus zum Teil dir und deinem Bruder. Schon allein deshalb wäre Mietvertrag oder Kostenbeteiligungsvereinbarung sittenwidrig, weil ein unzulässiger In-Sich-Vertrag.

    Anhand der fehlenden Rechnungen kannst du schon mal sehen wie chaotisch es hier Zuhause ist.

    Ja? Was fehlt denn? Außer Müll und ggf. Abwasser?

  • Gibt es davon zufällig ein Urteil oder sonstige Belge ?

    Abwasser ist schon in den 213 € drinn.

    Also hat mich das Jobcneter nicht wieder angelogen und abgezockt ?

    Dann geh ich mich mal Informieren bezüglich des Antrages auf Erstausstattung.

    Hoffentlich findet sich demnächst eine Wohnung, mit Hartz 4 ist es nicht einfach.

    Mein Vater ist sehr anstrengend, häufig "Aggressiv" gehört wohl zu den Symptomen.

    Zum Glück trinkt er jetzt kein Bier mehr, macht mich traurig...wieso musste erst die Demenz kommen damit er aufhört.

    Sind momentan am schauen wie wir eine Betreung beantragen.

    Heute kam noch ein Brief vom Jobcenter, geht um den Gesundheitsfragebogen zur Begutachtungdurch das Gesundheitsamt.

    schönen Abend

  • Hallo!

    Einige Hinweise zu Folgendem:

    Hoffentlich findet sich demnächst eine Wohnung,

    Jede Region hat andere Angemessenheitsgrenzen bei den Kosten der Unterkunft.

    Bitte beim zuständigen Jobcenter nachfragen.

    (4) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.

    Vor Unterschrift des Mietvertrags zunächst dem Jobcenter das Mietangebot

    vorlegen und die Zusicherung der Kostenübernahme einholen. Liegt die Zusicherung

    der Kostenübernahme für dieses Mietangebot vor, kann der Mietvertrag beim

    Vermieter unterschrieben werden.

    Dann geh ich mich mal Informieren bezüglich des Antrages auf Erstausstattung.

    Die Erstausstattung wird nach ....

    (1) Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt der oder dem Leistungsberechtigten ein entsprechendes Darlehen. Bei Sachleistungen wird das Darlehen in Höhe des für die Agentur für Arbeit entstandenen Anschaffungswertes gewährt. Weiter gehende Leistungen sind ausgeschlossen.

    Zunächst eine Wohnung finden, dann den Antrag auf Erstausstattung stellen.

    Arbeitslosengeld 2 für Geringverdiener und Erwerbslose

    Gruß

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