ALG II Antrag - Bargeldeinzahlungen während Bezug- Ablehnungsbescheid und Fragen

  • hallo zusammen,

    Ich habe folgende Frage..

    Bei dem Harz4 Antrag musste ich die Kontoauszüge der letzten 6 Monate einreichen. Dort ist ersichtlich das ich in den letzten Monaten VOR ANTRAGSTELLUNG von meinem Sparkonto 3000€ in Bar abgebucht habe.

    Es zählt somit zum Barvermögen.

    Wie wird es beim Amt behandelt wenn ich jetzt das Geld (quasi wärend des Harz4 bezugs) wieder auf mein Sparkonto einzahle??? Wird es immernoch als Schonvermögen behandelt oder eher als Einkommen?

    Schließlich war das Geld ja schon vorher da...in Bar eben...

  • hallo zusammen,

    Ich brauche mal euren Rat.

    Wir sind eine 4 Köpfige Familie ( 2Erw. + 2 Kinder 3 und 7 Jahre.) Nun mussten wir leider ALG II beantragen, weil mein Partner völlig ohne Einkommen geblieben ist und ich auch nur in Teilzeitarbeit bin.

    Nun...nach der Antragstellung kam völlig überraschend der ABLEHNUNGSBESCHEID vom Jobcenter weil wir mit dem vorhandenen Einkommen ( Teilzeitlohn+ Kindergeld der beiden Kinder + Kinderzuschlag ) über dem Ausgerechneten Regelsatz liegen....ganze 200€ drüber. Daher,so stehts drin haben wir gar keinen Anspruch auf ALGII.

    Aber WIE sollen wir den von den 1600€ alle leben und auch noch die Miete UND dazu die Krankenversicherung für meinen Partner bezahlen???

    Ist es überhaupt Korrekt ?.. Ich dachte zu dem Regelsatz bekommt man noch die Miete und die Krankenversicherung bezahlt???

    Ich bin verzweifelt...keine Ahnung wie es weiter gehen soll;( weg.200€ über dem Regelsatz bekommen wir jetzt NIX...

  • wir haben leider einen ähnlichen Fall...wir simd zu viert ( 2 Erw.+ 2 Kinder ) und weil unser vorhandenes " 1600€ Einkommen" (bestehend aus mein Teilzeitlohn,2x Kindergeld + Kinderzuschlag) ganze 200€ über dem Regelsatz liegt...wird NIX gezahlt. Lt.Jobcenter ist man dann nicht hilfebedürftig und kann wohl durchaus seine Familie davon ernähren und Miete zahlen....😤🤮

  • Kinderzuschlag ist doch quasi eine Ersatzleistung für ALG2. Und da wird geprüft, ob Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II vorliegt. Wenn ja, wird erst gar kein KIZ bewilligt.

    Aber du kannst die Berechnung gern hochladen (PDF), dann kann man sich das ansehen, ob es stimmt.

  • danke für den Hinweis...das mache ich bei Gelegenheit.

    Hab mir schon auch einen Termin beim Anwalt geholt...keine Ahnung ob das was nützt☹...ich möchte auch nichts unversucht lassen

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