ALG II Antrag - Eingliederungsvereinbarung - auch für die Ehefrau

  • Liebe Leute,

    ich habe eine Frage zur folgende Angelegenheit.

    Mein Alg 1 ist vor kurzem ausgelaufen und somit habe ich Alg 2 beantragt.

    Meine Konstellation.

    Ich verheiratet und ein 3 jähriges Kind. Vor meiner Arbeitslosigkeit war ich in Vollzeit beschäftigt.

    Meine Ehe ist auf 450€ Basis beschäftigt.

    So Kaum habe ich einen Antrag auf Alg 2 gestellt bekam ich vom Jobcenter einen Anruf. Der nette Herr interessierte sich sehr für die Betreuung meines Kindes und ob es möglich wäre das sich meine Frau neben ihren 450€ Job noch einen zusätzlichen Job suchen soll.

    Was schlecht geht wegen der Kinderbetreuung. Und zur Not soll meine Frau putzen gehen was ich unverschämt finde.

    Nun hat neben mir auch meine Ehefrau eine Eingliederungsvereinbarung zum unterschreiben bekommen.

    Ist es rechtens das meine Frau auch eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben soll?

    Ich finde das etwas dreist.

    Zumal das mit der Kinderbetreuung zur Zeit schwierig ist und was hat meine Frau mit meinem ALG 2 Antrag zu tun?

    Auch habe ich auf verschiedenen Internetseiten gelesen, dass man so eine Eingliederungsvereinbarung nicht unbedingt unterschreiben muss.

    Was soll ich und meine Frau machen?

    Eigentlich kommen wir uns als Bittsteller für das wofür wir nichts können. Leider ist wegen der Coronakriese schwierig eine Anstellung zu bekommen.

    Die Eingliederungsvereinbarung macht mir den Eindruck als würde man sich nicht die Mühe geben eine neue Arbeit zu suchen. Was natürlich nicht stimmt

    Danke für Eure Antworten

  • Es gibt kein "mein ALG2". ALG2 ist immer für die Bedarfsgemeinschaft. Und zu der gehört auch deine Frau. Da das Kind bereits 3 Jahre alt ist, ist ihr Arbeit (auch über 450 Euro hinaus) zumutbar:

    (1) Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass

    ...


    3.die Ausübung der Arbeit die Erziehung ihres Kindes oder des Kindes ihrer Partnerin oder ihres Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit die Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird,


    Eine schwierige Kinderbetreuung wird das JC nicht sehen, du bist doch auch noch da.

    Eine Eingliederungsvereinbarung soll (also in der Regel immer) mit jedem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen abgeschlossen werden, § 15 SGB II. Da kein Ausnahmefall vorliegt, ist es nur logisch, dass das Jobcenter sich damit auch an deine Frau wendet. Denn durch deinen Antrag unterliegt auch sie den Rechten und Pflichten des SGB II. Es ist also nichts dreistes an der Handlungsweise des Jobcenters, sondern der ganz normale Ablauf, wenn ALG2 beantragt und bewilligt wurde.

  • Was mich auch aufregt ist diese " Bedarfs Gemeinschaft ".

    Meine Frau und ich haben getrennte Konten. Jeder wirtschaftet für sich.

    Nur gemeinsam Ausgaben wie Wohnkosten, Lebensmittel werden anteilig geteilt.

    Das war auch bei meinem Eltern so.

    Jeder ging für sein Geld arbeiten!

    Mich stört diese BedarfsGemeinschaft!

  • Hallo!

    Mich stört diese BedarfsGemeinschaft!

    Es ist Gesetz, dass verheiratete Partner, nicht dauernd getrennt lebend, eine

    Bedarfsgemeinschaft bilden.

    Abs. 3 Nr. 3 definiert den berechtigten Kreis der Partner erwerbsfähiger Hilfebedürftiger in der Bedarfsgemeinschaft. Partner kann der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte nach rechtswirksamer Eheschließung (Nr. 3 Buchst. a), die nicht mit einem Partner unter 16 Jahren möglich ist (§ 1303 Satz 1 BGB), der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner (Nr. 3 Buchst. b) und der mit dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten eine Einstehensgemeinschaft bildende Partner (Nr. 3 Buchst. c) sein.

    § 7 SGB II - Leistungsberechtigte

    Gruß

  • Hallo!

    Gibt es noch Fragen zur gesetzlichen Grundlage einer EGV? Sollte

    dem so sein, bitte Frage stellen. Wir sind ein ALG II Hilfeforum und

    leisten Hilfe bei Problemen mit dem Jobcenter.

    Gruß

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