Hallo zusammen,
Ich hätte da eine kurze frage, besteht eine art Verjährungsfrist bei ALG 2 bezüglich nebenkostenguthaben.
Folgender Sachverhalt:
Habe meine Nebenkosten Abrechnung für 2019 (Abrechnung dafür 2020 erhalten) eingereicht mit einem guthaben, Da ich aber wegen Unangemessenheit der Wohnung pro Monat 77euro von den Sozialleistung selbst zur miete zahle, steht mir ja auch ein teil der Nebenkosten zu. das Jobcenter teilte mir mit das der betrag des guthaben (12x77€) zusteht.
Jetz is die frage ob ich auch das Geld der Vorjahre zurückfordern kann, da ich seit mehreren Jahren immer wieder guthaben habe, bis dato hat es das JobCenter quasi jedes Jahr einfach angerechnet. Die haben quasi das nebenkostenguhaben mit der fälligen miete verrechnet.