Weisungen zum Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum
Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus
SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Pakete) sowie ergänzende Regelungen
(Loseblattsammlung)
Stand: 30.12.2020
Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur
Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Pakete)
Inhaltsverzeichnis
Alles anzeigenStand: 12.01.2021
Wesentliche Änderungen Fassung vom 12.01.2021:• Aktualisierung des Gesetzestextes.
• Rz. 37.5: Der bei einem unzuständigen Leistungsträger gestellte Antrag ist gemäß
§ 16 Ab-satz 2 SGB I unverzüglich an den zuständigen Träger weiterzuleiten. Die
Weiterleitung ist zu dokumentieren.
• Rz. 37.7: Aktualisierung zum Antragsumfang. Nur Leistungen nach § 24 Absatz 1 und 3
und Leistungen für Bedarfe nach § 28 Absatz 5 sind gesondert zu beantragen.
• Rz. 37.12: Regelmäßig sind Kontoauszüge für die letzten drei Monate für jedes Mitglied
der Bedarfsgemeinschaft vorzulegen.
Inhaltsverzeichnis
1.Antragstellung ............................. 1
2.Verfahren ................................... 3
3.Besonderheiten .......................... 6
4.Nachholung eines Antrages ......... 7
5.Verzicht .................................... 8