ALG II für Kinder bei Sperre ALG I

  • Guten Morgen,

    ich werde meinen Job kündigen und infolgedessen eine Sperrzeit beim ALG 1 erhalten.

    Nun stellt sich mir die Frage, ob ich in dieser Zeit zumindest für meine minderjährigen Kinder Anspruch auf ALG2 habe?

    Und ob in dieser Zeit auch die Krankenversaicherung gezahlt wird?

    Vielen Dank für hilfreiche Antworten

  • Unterhaltsrechtlich bist Du tatsächlich verpflichtet, jede Möglichkeit zu nutzen, um den Unterhalt Deiner minderjährigen Kinder zu gewährleisten.

    Beim Alg II könnte man möglicherweise § 34 ff. SGB II - selbst herbeigeführte Hilfebedürftigkeit zur Anwendung bringen, was Dich in die Ersatzpflicht hinsichtlich eines möglicherweise für Dich und die Kinder gezahlten Alg II bringt.

    Das führt zu der Frage: Was ist der Grund für die Kündigung? Falls die Weiterführung des Jobs unzumutbar sein sollte, müsstest Du den Schwerpunkt Deines Vorgehens darauf legen, das zu dokumentieren und mit den Behörden zu klären. Es könnte insb. eine Sperrzeit verhindern.

  • ICH möchte gar kein ALG 2 während dieser Zeit, es geht mir lediglich um die Kinder.

    Gekündigt wird, da der Job einfach nicht das richtige für mich ist. Also ein ganz "lapidarer" Grund. Und nein, es ist keine Option für mich, dort zu bleiben bis ich etwas anderes gefunden habe. Näher möchte ich eigentlich nicht darauf eingehen ;)

  • Ob die minderjährigen Kinder Anspruch haben, kann man nicht so einfach beantworten. Zumeist decken Kinder einen Großteil ihres Lebensunterhalts bereits durch Unterhalt/Unterhaltsvorschuss und Kindergeld. Das Gros des fehlenden Geldes dürfte bei dir liegen.

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