Hallo ins Forum,
vielleicht kann mir Jemand bei folgender Frage behilflich sein.
Ich beziehe seit kurzem ALG 1. Eine EGV gibt es nicht.
Mein Vermittler hat mir einen Vermittlungsvorschlag geschickt, allerdings ohne RfB.
Der Vorschlag entspricht zwar eigentlich nicht dem was ich suche, ist aber auch nicht uninteressant. Deshalb habe ich mich darauf beworben. Ich bin jetzt auch eingeladen worden.
Ich möchte in dem Vorstellungsgespräch herausfinden, ob mir die Stelle vielleicht doch besser gefällt als ich es zurzeit denke. Außerdem will ich mal ein Vorstellungsgespräch "trainieren".
Sollten sich in dem Gespräch meine Vorbehalte bestätigen, würde ich die Stelle nicht nehmen, sondern weiter suchen wollen.
Meine Frage:
Müsste ich seitens der AfA Konsequenzen befürchten, sollte ich ein etwaiges Arbeitsangebot ablehnen, dass mir nach dem Bewerbungsgespräch gemacht wird?
Eigentlich kann ich es mir nicht vorstellen. Es hätte ja keine Konsequenzen gehabt, wenn ich mich gar nicht erst beworben hätte, da der Vermittlungsvorschlag ohne RfB erfolgt ist.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Vielen dank schonmal im Voraus.