Hey zusammen und einen schönen Tag.
Leider hat es mich auch getroffen und irgendwie Schäme ich mich dafür, Alg2 zu beziehen, aber ändern kann ich es leider nicht. Durch Corona hat sich das Ziel der Umschulung sehr weit nach hinten verschoben.
Folgendes: Die Rentenkasse schickt mich für 6 Wochen (bin schon 3 Wochen dahin gefahren) zu einem Assesment (Testung) in eine Einrichtung, wo ich täglich hin muss. Danach soll entschieden werden, welche Umschulung ich machen könnte.
Die Reisekosten die dadurch entstehen (Bus und Bahn und teilweise mit dem Auto) werden mir zurückerstattet. Darf das Amt dieses als Einkommen anrechnen? Weil bin ja eigentlich in Vorkasse gegangen und mache dadurch ja keinen Gewinn oder?
Ich frage extra nochmal, weil ich im Internet so ein Urteil gelesen habe (Gut da ging es sich um eine Frau die wohl vom Chef die Reisekosten zurück bekommen hat)
Zur Zeit beziehe ich lediglich ALG2 und von meinem Schonvermögen bezahle ich ja die Fahrkarten und das Benzin. Einen geringfügigen Job habe ich keinen, da ich ja täglich zu der Einrichtung muss.
Ich hoffe das Ihr die frage versteht, habe manchmal Probleme mich klar auszudrücken
Liebe Grüße
Wissi