Anlage UH1 und wann muss NochMann wirklich zahlen

  • Guten Morgen in die Runde :)

    Erstmal kurz zu meiner Situation, also ich bin derzeit noch nicht beim Jobcenter, habe jetzt erstmal im Stillen nach eine Wohnung gesucht die passt um mich von meinem zu trennen nachdem so einiges vorgefallen war. Da wir noch zwei kleinere Kinder haben wovon eins noch nicht in der Kita und so schnell kein Platz in Sicht plus Eingewöhnug etc müsste ich wohl vorerst bei meinem 450€ Job bleiben, da hat sich meine Mutter ihre Schichten passend gelegt, mehr passt nicht. Nun da ich eine Wohnung in Aussicht hätte habe ich mich beim Jobcenter informiert und du kam direkt mit dieser Anlage UH1 und vielleicht hat bekäme ich ja nichts weil mein Mann genug für mich an Trennungsuntehalt zahlen müsse zusätzlich zu den Kindern. Ich sagte ihr, dass er noch eineb Kredit fürs Haus abbezahle (vorehelich und nur seins, bzw. Ist es die Summe mit der er seine Geschwister ausbezahlte) und sie meinte „Kredite interessieren uns nicht“. Ist das wirklich so?? Ich möchte meinen Mann doch nicht in den Ruin treiben, dass er sein Elternhaus nicht mehr zahlen kann... ein Auto zahlt er auch noch ab. Er war nicht immer ein feiner Kerl zu mir, aber das hat er nicht verdient. Ich habe gegoogelt die Selbstbehaltgrenze ist so niedrig, das könnte er nicht mehr alle Stämmen. Hat da jemand Erfahrung ob die Kredite echt nicht mit rechnen? Hab auch etwas Angst dass er dann evtl. so wütend werden könnte ne auf die Idee kommt die Kinder bei sich behalten zu wollen wegen Unterhalt.
    vielen Dank schonmal

  • Hallo!

    Ist es die Summe mit der er seine Geschwister ausbezahlte) und sie meinte „Kredite interessieren uns nicht“.

    Fakt! Schulden interessieren das Jobcenter nicht. Anlage zur Feststellung von

    Trennungsunterhalt oder nachehelichem bzw. nachpartnerschaftlichem

    Unterhalt ist auszufüllen und alle Angaben sollten korrekt sein.

    vielleicht hat bekäme ich ja nichts weil mein Mann genug für mich an Trennungsuntehalt zahlen müsse zusätzlich

    Unterhalt geht vor Sozialleistung und nur wenn der Unterhaltspflichtige

    nicht leistungsfähig wäre, bestünde ein ALG II Anspruch.

    Gruß

  • Beim Wohngeld wird nur mit vorhandenem Einkommen gerechnet. Allerdings gibt es dort eine Plausibilitätsgrenze. Mit zu wenig Einkommen kannst du kein Wohngeld erhalten, es muss also Unterhalt fließen.

    Wenn er gut verdient, verstehe ich im Übrigen diese Rücksichtnahme nicht. Der Lebensunterhalt der Kinder und deiner sind doch wohl wichtiger als das Schaffen von Vermögen.

  • Naja also gut verdienen ist ja relativ. Es sind knapp unter 2300, und ca 670 wird er laut Jugendamtsmitarbeiter mit dem ich sprach für beide Kinder zusammen an Unterhalt haben. Er hat halt 500€ den Hauskredit, Nebenkosten vom Haus, Auto abbezahlen, Sprit zur Arbeit jeden Tag fast 30km hin und zurück und was man alles so hat. Wäre schon sehr knapp für ihn und das tut mir irgendwie dann einfach leid, da hab ich schon fast so ein schlechtes Gewissen zu denken dann bleib halt da bevor du ihn in den Ruin treibst, da bin ich so Gutmensch.

  • Aber er baut sich damit Vermögen auf. Im Prinzip zahlst du dann für ihn das Haus ab, indem du auf Unterhalt verzichtest. So geht das aber nicht.

    Das soll dir jedoch eigentlich egal sein, weil die Geltendmachung von Unterhalt im Fall, dass du ALG2 beziehst, nicht mehr in deinem Machtbereich liegt.

    Der Unterhalt wird dann vom Jobcenter geltend gemacht und notfalls gerichtlich durchgesetzt. Das wird übrigens auch teurer für ihn, weil vor dem Familiengericht Anwaltszwang herrscht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!