Guten morgen Allerseits
Wie u.a. auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu entnehmen ist, wurde vor einigen Tagen das Sozialschutzpaket III beschlossen, welches u.a. auch eine weitere Verlängerung der Regelungen des §67 SGB II beinhaltet. (Erleichterter Zugang zu Grundsicherungsleistungen).
Derzeit greift diese Regelung für Bewilligungszeiträume die bis zum einschließlich 31.3.2021 beginnen. Die Gesetzesänderung hinsichtlich einer Verlängerung bis zum 31.12.2021 soll nun „nahtlos“ ab dem 1.4.2021 in Kraft treten.
Allerdings ist es ja nun so, das Anträge auf Leistungen i.d.R. rund 6-7 Wochen im Vorfeld gestellt werden. So werden beispielsweise im Februar 2021 Anträge gestellt werden, die dann Bewilligungszeiträume ab April 2021 beträfen. Oder im März 2021 Anträge gestellt werden , die dann Bewilligungszeiträume ab Mai 2021 beträfen.
Derzeit sieht es THEORETISCH entsprechend so aus, das wenn Anträge zwischen Mitte Februar und Ende März 2021 bearbeitet werden, sie die vollen (regulären) Prüfungsmodalitäten erfahren würden, so lange die erneute Gesetzesänderung noch nicht in Kraft ist.
Hier entsteht entsprechend eine mehrwöchige Lücke für unzählige Betroffene. Die Arbeitsagenturen und Jobcenter sahen sich in dieser Woche außer Stande zu dieser Problematik eine Stellungnahme abzugeben. Man wolle selbst nicht wissen wie nun zu agieren sei.
Wie seht ihr das? Habt ihr aktuelle Infos oder Erfahrungen dazu? Liebe Grüße