Ü25 wohnt mietfrei bei Mutter

  • Hallo,

    Folgendes ist meine Situation: Ich habe mein Studium beendet und bin nun arbeitssuchend. Da Bafög und Unterhalt (Vater) nun entfällt, bin ich zu meiner Mutter und ihrem Mann gezogen, die mich hier mietfrei wohnen lassen.

    Ich habe es so verstanden, dass wir keine Bedarfs-, sondern nur eine Haushaltsgemeinschaft bilden, da ich Ü25 bin.

    Ich habe sogar ein Dokument verfasst, in dem alle 3 Hausbewohner bestätigen, dass kein Geld zwischen uns fließt und ich getrennt wirtschafte, und ich lediglich mietfrei wohnen darf.

    Nun habe ich im Antwortschreiben eine Aufforderung bekommen, "Belege über sämtliches Einkommen und sämtliche Ausgaben der Haushaltsmitglieder (Lohnabrechnungen, Belege über Mietzahlungen oder Ausgaben für Eigentum, Kreditverbindlichkeiten etc...)" einzureichen.

    Ist das rechtmäßig und wohin soll das führen? Kann es etwa sein, dass weil meine Mutter+Ehemann schon so nett sind, mir kostenlos ein Zimmer zur Verfügung zu stellen, sie jetzt noch verpflichtet werden, auch mein restliches Leben zu finanzieren, nur weil ihr Einkommen ausreicht!? Wozu wird dann überhaupt der Unterschied zwischen Haushalts- und Bedarfsgemeinschaft gemacht? Es kann nach meinem Verständnis doch nicht sein, dass ich finanziell besser dastehen würde, wenn ich aus meiner Studentenbude nicht ausgezogen wäre und auf Kosten des Staates Hartz4 inklusive Geld für die Unterkunft kriegen würde - und jetzt hier beides nicht.

    Der Mann meiner Mutter weigert sich übrigens seine Unterlagen einzusenden, weil er es gar nicht einsieht, dass das Amt das etwas angeht. Kann/Soll ich ihn dazu verpflichten?

    Bitte um Hilfe, da ich nicht weiß wie ich jetzt weiter mit dem Amt kommunizieren soll und langsam dringend das Geld brauche.

    Vielen Dank!

  • Dann teile doch mit, dass du bereits schriftlich eingereicht hast, dass deine Mutter + Partner nur mit kostenlosem Wohnen unterstützen und deine Mitwirkungspflicht auch dort Grenzen findet, worauf du keinen Zugriff hast, soll heißen: du kannst nicht beschaffen, was dir nicht gehört. Man möge sich an deine Mutter und deren Partner wenden, wenn man der Meinung ist, dass die Unterlagen zur Prüfung deiner Hilfebedürftigkeit notwendig ist.

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