ALG II - Mietschulden - Darlehnsantrag beim JC gekürzt wegen Haushaltsgemeinschaft

  • Hallo an alle,

    ich bin neuer Nutzer hier und hoffe alles richtig mit Forum, Thema usw. getan zu haben. Wenn nicht bitte ich die Moderatoren dies zu verschieben, danke.

    Zu meiner Frage:

    Ich lebe mit meiner Frau in einer BG und wir haben ein Darlehnsantrag wegen Mietschulden gestellt (Dieses resultierte aus vorherigen Krankengeldbezug und die Aussteuerung). Dadurch das die Zahlungen unterschiedlich auf das (überzogene) Konto kamen ist es zu verspäteten Zahlungen gekommen. Um einer Wohnungskündigung zuvor zu kommen stellten wir ein Darlehnsantrag über den Betrag der Warmmiete. Da unser Sohn mit Freundin hier wohnen (mit Untermietvertrag der Freundin) und uns auch "Mietbeteiligung" (WM / 4) bar zahlen wurde uns der Antrag auf 50 % gekürzt mit der Begründung das wir die anderen 50% von unserem Sohn + Freundin bekommen müssten. Diese haben aber so gesehen (da wir Hauptmieter sind) keine Mietschulden. Eigentlich muss ich nur wissen ob das rechtens ist die Darlehnssumme um 50% zu kürzen. Hätte ich das vorher gewusst hätte ich ein Darlehen auf 2 MM gestellt. Nur am Rande erwähne ich das hier ein Wasserschaden vorlag und wir die Miete berechtigter Weise kürzten. Liegt alles schon beim Anwalt auch wegen der Betriebskostenabrechnung. Der Wohnraum war mit 6 Trocknungsgeräten nicht bewohnbar. Die Kündigung haben wir nunmehr schon erhalten (fristlose sowie hilfsweise) und diese wird wohl auch nicht zurück gezogen. Wir hatten ein Schreiben vom JC erhalten das der Vermieter eine Auflistung erstellen soll wann die Mietschulden angefallen sind und ob er bei Begleichung dieser seine Kündigung widerruft. Diese Frist läuft morgen ab und das JC will unsere Alg 2 Leistungen komplett einstellen wenn wir nicht fristgerecht eine Antwort erhalten und das JC informieren! Ich kann nicht glauben das man bei einem Darlehnsantrag solche Sanktionen erhält, zumal in dieser "Pandemiezeit" wo ja auch angeblich die tatsächliche Miete übernommen werden soll/muss. Falls es wichtig sein sollte hier noch eine Anmerkung: Wir beziehen Alg 2 seit 09/20. Einen Weiterbewilligungsantrag haben wir schon ausgefüllt und versendet weil der Erstantrag zum 28.02.21 endet. V

    Vielen Dank schon mal an alle die versuchen mir weiter zu helfen und einen schönen Tag noch. (Ein Satz mit x: Bleib Xsund ^^).

    Badmax

  • Das Darlehen ist auch nichts weiter als Kosten der Unterkunft und die werden nunmal nur kopfteilig berücksichtigt.

    Wobei sich das, Darlehen doch so oder so erledigt hat, wenn der Vermieter die Kündigung nicht zurück nimmt.

  • Vielen dank Tamar für deine schnelle Antwort. Deine Mitteilung ist mir nicht neu. Mir ging es nur darum ob dies rechtskonform ist oder eben nicht. Mittlerweile hatte ich vorhin ein Telefonat mit meinem Vermieter und er äusserte sich dahingehend das er uns eine Aufstellung der Monate wann die Mietschulden entstanden sind ebenso zusenden will wie das er versucht die eingereichte Räumungsklage zu widerrufen bzw. zurück zu ziehen. Dann stünde der Bewilligung doch nur noch eines im Wege nach meinem Wissen und zwar das wir uns "ungeeignet erweisen pünktliche Mietzahlungen durchzuführen oder sehe ich das falsch? Wäre schade wenn das nunmehr daran scheitern sollte. Die Mietzahlungen gehen schon jetzt direkt an den Vermieter, jedefalls die angemessenen für mich und meine Frau. Die Differenz die wir bar von unserem Sohn und seiner Freundin erhalten senden wir dann von irgend jemandem der Deckung auf seinem Konto hat nach und übergeben demjenigen das Geld. Ich hoffe das wir hier wohnen bleiben können denn aus gesundheitlichen Gründen (4 Bypässe, 4 Bandscheibenvorfälle,Hüftartrose bei mir sowie Bluthochdruck bei meiner Frau führen dazu das wir in betagtem Alter (fast 60) einen Umzug nicht stemmen könnten. Bekannte haben wir so gut wie gar nicht und in der Familie liegt so einiges im argen. Somit müsste ich dann wieder einen Antrag auf Übernahme der Umzugskosten mit Helfern stellen. Abgesehen von den starken Medikamenten die ich einnehmen muss kann ich auch von der Psyche nicht mehr. So dann, jetzt kannst du dir einigermaßen ein Bild von mir und meinem "dahinvegetieren" machen. Nichts desto trotz stecke ich den Kopf noch nicht in den Sand und habe soeben unserer Fallmanagerin eine diesbezügliche Mail gesendet mit dem sinngemäßen Gesprächsverlauf mit dem Vermieter. Auch dem Rechtsanwalt informierte ich soeben. Danke dir nochmals und einen schönen Abend noch.


    Was mir noch einfällt, wie verhält es sich den bei einem Vorschuss auf zu erwartende Leistungen (ich zielte hier auf die 150€ Corona Zuschlag zur Rückzahlung ab) werden die auch um 50% gekürzt? Geht um unseren Energieversorger der eine Sperrung in 4 Wochen durchführen wird sofern die Mahnung nicht beglichen wird. Das ist doch ähnlich wie eine Wohnungslosigkeit und muss doch übernommen werden! Sorry wenn ich dafür einen neuen Thread aufmachen muß! Ich wüsste nicht in welches Forum. Gegebenenfalls bitte durch die Mods verschieben oder mir eine Mail senden wie ich verfahren soll. Danke.

    Badmax

    Zwei Beiträge hintereinander zusammengefügt

  • Ihr braucht etwas, das bestätigt, dass der Vermieter das Mietverhältniss fortsetzt. Wie das aussieht, ist Sache des Vermieters.

    Ansonsten sind die Mietschulden kopfteilig von euch und vom Sohn und der Freundin zu bezahlen. Auch das muss gesichert sein. Ob das Jobcenter künftig wegen der Schulden euren Mietanteil direkt an den Vermieter überweist, muss das JC selbst entscheiden, das kann ich nicht beurteilen.

    Einen Vorschuss auf Alg 2 gibt es nur in Höhe von maximal 100 Euro, und die werden dann im nächsten Monat weniger ausgezahlt. Das wird also bei den Stromschulden nicht groß weiter helfen. Ob es dafür noch ein Darlehen gibt, kann ich auch nicht sagen, denn bei Strom gibt es vorrangige Selbsthilfemöglichkeiten wie Ratenzahlung, Vorkassenzähler oder Anbieterwechsel.

  • Eine Frage blieb noch offen: Kann das Jobcenter aufgrund von den Mitwirkungspflichten (Angaben des Vermieters zu den Mietschulden sowie der Kündigungsrücknahme) den kompletten Leistungsbezug einstellen? Aufgrund unseres Darlehnsantrages? Das wäre der Hammer bei Alg 2 ist man doch schon ganz unten! Danke an alle die mir weiterhelfen bzw. Erfahrungswerte mitteilen. Eine schöne Woche an alle (Wetter ist gut).

    Badmax

  • Welchen Grund sollte es für eine völlige Leistungsversagung geben? Das wäre einzig und allein dann möglich, wenn ihr die Wohnung verlasst und dem JC keine neue Anschrift mitteilt. Denn dann seid ihr postalisch nicht mehr erreichbar und der Anspruch auf ALG 2 erlischt gem. § 7 Abs. 4a SGB II a. F.

  • Bei dem Darlehnsantrag gab es eine Frist bis zum 17.02.21 zwecks Beantwortung zu welchen Monaten die Mietschulden entstanden waren sowie das der Vermieter die Kündigung zurück zieht. Es gilt als unsere Mitwirkungspflicht das der Vermieter uns die Angaben zusendet um den Darlehnsantrag weiter bearbeiten zu können. Auf der Rückseite stand dann das die völlige Einstellung des Leistungsbezuges drohen kann. Dies gilt dann bis wir die Mitwirkung nachgeholt haben. §§ 60, 66 SGB 1. Wir sind also für die Mitwirkung des Vermieters haftbar? Da wir ein Angebot des Vermieters ausschlugen wird er die Angaben wohl eher nicht tätigen und wir Fragen uns ob wir den Darlehnsantrag widerrufen um den Sanktionen vor zu greifen, sofern dies möglich ist. Danke für deine Antworten und einen schönen Tag noch.

    Badmax

  • Das sind wahrscheinlich Standardsätze oder Zitate aus der Rechtsnorm der §§ 60 und 66 SGB I. Die Versagung kann sich immer nur auf die beantragte Leistung beziehen, also das Darlehen. Es sind auch Teilversagungen möglich. Wenn der Vermieter nicht reagiert, könnt ihr das dem JC auch mitteilen und ihm erlauben, selbst mit dem Vermieter zu verhandeln. Das darf es nämlich nicht ohne eure Einwilligung wg. Datenschutz.

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