Androhung von Leistungsminderung aufgrund von Nichtteilnahme an Maßnahme

  • Für 3 von 4 Tagen liegt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor. Laut Arzt ist eine AU nur 3 Tage rückwirkend möglich. Ist mit Nachdruck beim Arzt eine AU rückwirkend auch länger als 3 Tage erwerbbar ?

    Die AU kam beim Jobcenter nicht an. Nun kam ein Brief mit der Aufforderung die Nichtteilnahme an der Maßnahme zu begründen, da sonst eine Leistungsminderung eintrete.

    Wie ist hier am besten, vorzugehen ?

    -Mail, Brief oder Anruf und Situation schildern und darüber benachrichtigen, dass die AU erst erneut ausgestellt werden muss ?

    -Wie ist/sind der/die Tag(e), zu entschuldigen, für die keine AU vorliegt ? Zieht ein unentschuldigter Tag dieselbe Minderung nach sich wie das Fehlen an mehreren Tagen ?

    -Was, wenn dem Leistungsbezieher gesagt wird, dass keine AU vorliegt und die Pflicht besteht, die AU bis zum 3. Tag vorzulegen ? Selbst wenn dies getan wurde, wer ist in Beweispflicht, dass die AU angekommen ist ? Macht es einen Unterschied, ob die AU postalisch versendet wurde oder selbst eingeworfen wurde ?

    Notizen :
    - Es wurde mit dem Sachbearbeiter nicht über die Maßnahme gesprochen vor der Einladung.
    - Es liegt aktuell eine Teilnahme an einer andere Maßnahme vor, an der wegen Krankheit an einzelnen Tagen nicht teilgenommen wurde (länger als 2 Wochen her). Könnte der SB dies als Grund für eine jetzige Leistungsminderung nutzen ?


  • Wieso muss der Krankenschein neu ausgestellt werden? Ein Krankenschein hat doch 3 Teile. Einer ist für dich, den hast du doch bestimmt noch und kannst ihn kopieren. Und nein, ein Arzt darf nicht länger als 3 Tage rückwirkend krank schreiben, egal, ob du das gern möchtest.

    Wie unentschuldigte Tage entschuldigt werden können, kann ich dir nicht sagen. Du schreibst ja nicht, wieso du unentschuldigt warst.

    Das der Krankenschein ankommt, dafür bist du in der Beweispflicht.

    Wenn für die Krankheitstage der anderen Maßnahme ein Krankenschein vorliegt, gibt es auch keine Sanktion. Wenn keiner vorliegt, kann es natürlich eine Sanktion geben. Das Jobcenter hat dafür 6 Monate Zeit.

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