Ein freundliches Hallo an alle!
Durch meine Amazon Kreditkarte generiere ich bei Käufen/Paypal-Überweisungen Amazon-Punkte.
Diese sieht das Jobcenter nun als Einkünfte (ich kann das, wie bei anderen Bonusprogrammen auch, nicht als Geld auszahlen lassen).
Auf welcher Gesetzlage beruht diese Aussage? Die Bank selber sagte mir soeben am Telefon, dass es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich bin gespannt.
Viele Grüße.
Julia
ALG II und Payback Premiumpunkte als Einkommen
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kunde09 -
18. Februar 2021 um 19:12 -
Erledigt
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Einkommen ist gemäß § 11 Abs. 1 SGB II nur Geld. Sachleistungen sind nur dann Einkommen, wenn sie im Rahmen einer Erwerbstätigkeit gewährt werden. Die Bonuspunkte sind daher kein Einkommen.
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Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Ich soll das in die Anlage VM eintragen. Lass ich jetzt aber oder? -
Tamar hat zu Einkommen geantwortet.
In der Anlage *Vermögen* musst Du derartiges angeben. Nichtangabe wäre eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat - je nachdem.
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Mist, hab den Brief schon abgeschickt. Danke vielmals, ich warte erstmal die Rückmeldung ab.
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