ALG ll - Geld meines Vaters im Bausparvertrag auf meinem Namen

  • Guten Tag,

    ich bin in folgender Situation. Ich habe bereits einen Erstantrag auf ALG ll gestellt und nun einige zusätzliche Fragebögen bekommen, die ich einzureichen habe. Ich habe einen Bausparvertrag der auf meinen Namen läuft, aber das Geld ist von meinem Vater und er zahlt auch regelmäßig dort ein. Bei der Antragstellung dachte ich, dass der Vertrag unterhalb meiner Vermögungsgrenze liegt. Darin habe ich mich leider getäuscht.

    Nun würde ich gerne den Vertrag kündigen, dass Geld meinem Vater zurückgeben um dann unterhalb der Vermögensgrenze zu liegen. Würde ich dann das Geld aus dem Vertrag nutzen um private Schulden bei meinem Vater zurückzuzahlen?

    Was ist da das beste Vorgehen? Kann ich meinen Antrag auf ALG ll zurücknehmen oder sollte ich den Vertrag angeben? Zählt das Vermögen des Vertrags in irgendeiner Form rückwirkend? Also, wenn ich zu einem späteren Zeitpunkt den Antrag stelle, wenn der Vertag schon aufgelöst ist?

    Ich geh gerne auf Rüclfragen ein und freue mich über Antworten.

  • Dein Vater ist ehrlich geblieben und hat das Geld bei der Steuer als seines angegeben?

    Du bist ehrlich geblieben und hast keine Steuerfreibeträge auf das Geld genutzt?

    Weiß ich im Moment nicht.

    Ich bin ehrlich geblieben, hoffe ich. Ich verstehe nicht genau was deine Frage bedeutet. Ich habe mit diesem Geld nie irgendwas gemacht oder angegeben.

    Du willst Geld, dass angeblich deinem Vater gehört an deinen Vater zahlen, um deine Schulden zu tilgen?

    Wie soll das denn funktionieren?

    Ja, das funktioniert so natürlich nicht.

  • Du wirst doch wohl wissen, ob du auf das Konto einen Freistellungsauftrag erteilt hast. Oder was war sonst der Grund, dass, dein Vater sein Geld auf deinen Namen angelegt hat? Geht ja nicht so einfach und demzufolge gibt es auch einen Grund.

    Wenn du weißt, dass es so nicht funktioniert, wieso hast du das dann so gefragt?

  • Du wirst doch wohl wissen, ob du auf das Konto einen Freistellungsauftrag erteilt hast. Oder was war sonst der Grund, dass, dein Vater sein Geld auf deinen Namen angelegt hat? Geht ja nicht so einfach und demzufolge gibt es auch einen Grund.

    Wenn du weißt, dass es so nicht funktioniert, wieso hast du das dann so gefragt?

    Ich habe sehr wenig Ahnung von der ganzen Thematik, daher meine Naivität und vielleicht voreilig gestellten Fragen. Ich versuche mich gerade zu informieren und meine Ungeduld und Hoffnung auf etwas schnelle Hilfe hat mich hier her getrieben.


    In den Kontoauszügen zu dem Bausparvertrag ist ein Freistellungsbetrag von 300 EUR festgehalten. Bedeutet das, dass Kapitalerträge aus diesem Konto unterhalb dieses Betrages nicht besteuert werden müssen? Diese Erträge werden in Zusammenhang mit ALG ll als Einkommen und nicht Vermögen gewertet oder?

    Meine zentrale Frage ist: Ist das Geld auf dem Konto rechtlich gesehen meins und damit mein Vermögen? Bin ich also erst sozialhilfeberechtigt, wenn ich dieses Vermögen "sinnvoll" (mir fehlt grad das richtige Wort) verbraucht habe?

    Ich freue mich über Hilfe und Tips wo ich weiterlesen kann.

  • Hallo!

    Ich habe sehr wenig Ahnung von der ganzen Thematik,

    Zwar forenfremdes Thematik, Off Topic, aber bevor das Chaos hier komplett

    ist, Informationen zum Bausparvertrag, bitte lesen und versuchen zu

    verstehen:

    In welcher Phase befindet sich der Bausparvertrag?

    Wann wurde er abgeschlossen?

    Wie hoch ist bis jetzt die Ansparsumme?

    Wann wäre er zuteilungsreif?

    Was steht auf dem Kontoauszug?

    Bin ich also erst sozialhilfeberechtigt, wenn ich dieses Vermögen "sinnvoll" (mir fehlt grad das richtige Wort) verbraucht habe?

    Bitte nach dem Lesen des Link meine Fragen präzise beantworten.

    Vorher machen wir hier nicht weiter, weil das keinen Sinn macht.

    Dein Vater ist ehrlich geblieben und hat das Geld bei der Steuer als seines angegeben?

    Du bist ehrlich geblieben und hast keine Steuerfreibeträge auf das Geld genutzt?

    Das ist jetzt völlig unerheblich, weil der Eindruck vom TE vermittelt wird

    nicht zu wissen, was ein Bausparvertrag ist. Zunächst muss versucht werden

    die erforderlichen Informationen zu vermitteln, damit man klarsieht von welcher

    Summe hier überhaupt die Rede ist. Das Chaos ist erbarmungswürdig!

    Es liegt im Bereich der Möglichkeit, dass der Bausparvertrag auf den Namen des

    Themenersteller läuft, aber der Vater die Einzahlungen getätigt hat. Die Frage ist

    auch, ob der Themenersteller während seiner beruflichen Tätigkeit die

    Arbeitnehmersparzulage bekommen hat, die der Vater, aus welchen Gründen auch

    immer, nicht bekommen hätte. Wird innerhalb einer Familie schonmal so gemacht.

    Solange keine Sozialleistungen benötigt werden ist das ja auch kein Problem.

    Problematisch wird es in dem Moment, wo Sozialleistungen beantragt werden

    müssen, weil der Bausparvertrag dann in der Anlage VM unbedingt angegeben

    werden muss.

    Wir machen hier im Thema morgen weiter, wenn der THemenersteller seine

    Gedanken sortiert hat. Im Notfall alle personenbezogen Daten im Bauvertrag

    schwärzen und den Bausparvertrag als PDF über Dateianhänge des Forums

    hochladen. Dann kann man sich das ansehen und weiß, von welcher Summe

    hier überhaupt die Rede ist.

    Gruß

  • Ok, schonmal Danke, dass du hier etwas Ordnung rein bringst. Zunächst beantworte ich deine Fragen und versuche meine Situation zu präzisieren.

    In welcher Phase befindet sich der Bausparvertrag

    Wann wurde er abgeschlossen?

    Wie hoch ist bis jetzt die Ansparsumme?

    Wann wäre er zuteilungsreif?

    Was steht auf dem Kontoauszug?

    Der Vertrag ist mit der xxxx am 31.05.2007 begonnen worden und im Tarif BS1. Leider liegen mir grad die ABB nicht vor, und ich kann sie auch im Internet nicht auffinden. Nur Forenbeiträge in denen daraus zitiert wird. Aus denen geht hervor, dass die Zuteilungsbedingungen erreicht sind. Der Vertrag befindet sich also in der Sparphase und die Zuteilungsbedingungen sind höchstwahrscheinlich erreicht. (Entschuldigt die Unsicherheit, um es zu vereinfachen, lasst uns davon ausgehen, dass die Bedingungen erreicht sind).

    Die Bausparsumme beträgt 16.000 EUR und es sind ca 9000 EUR eingespart worden. (Wobei seid inkl. 2019 nicht mehr eingezahlt wird). Die Bewertungszahl beträgt ca 3400.

    Ich habe nie auf das Bausparkonto eingezahlt. Zuletzt war ich Student, daher hab ich auch keine Arbeitnehmersparzulage bekommen. Es sind jedoch Wohnungsbauprämien auf das Konto eingezahlt worden.

    Mein Vermögens Freibetrag beträgt 5100 EUR.

    Hoffentlich helfen diese Angaben weiter.

  • Hallo!

    Der Bausparvertrag muss bei ALG II Antragstellung in der Anlage VM angegeben

    werden. Den anderen Sachverhalt können wir im Forum nicht klären, weil das

    verbotene Rechtsberatung wäre. Wir können nur allgemeine Hinweise geben.

    Bitte suche das Gespräch mit deinem Vater und eventuell vor Ort eine

    Rechtsberatung aufsuchen mit allen Unterlagen. Da wird man dir dann produktiv

    weiterhelfen können. Ich bitte um Verständnis für diese Entscheidung und

    würde hier an dieser Stelle gerne das Thema beenden.

    Gruß

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