Hallo Leute,
Ich bin Mitglied einer berechneten Bedarfsgemeinschaft.
Ehefrau --- 0 Euro Einkommen
gemeinsames Kind 1, 5 Jahre --- Kindergeld 210 Euro
leibliches Kind Ehefrau 22 Jahre (Antragsteller Hartz 4)
meine Wenigkeit: arbeitend und Kindesunterhalt für 2 leibliche Kinder nicht im Haushalt wohnend für die ich natürlich gem. Düsseldorfer Tabelle Kindesunterhalt zahle
ich sehe den gezahlten Kindesunterhalt nicht im bereinigten Einkommen, da wurden nur 330 Euro Freibetrag abgezogen.
Wo finde ich das bzw wie fliesst das in die Berechnung ein?
Danke an Alle
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