ALG II und Abzug Unterhalt vom Einkommen

  • Hallo Leute,

    Ich bin Mitglied einer berechneten Bedarfsgemeinschaft.

    Ehefrau --- 0 Euro Einkommen

    gemeinsames Kind 1, 5 Jahre --- Kindergeld 210 Euro

    leibliches Kind Ehefrau 22 Jahre (Antragsteller Hartz 4)

    meine Wenigkeit: arbeitend und Kindesunterhalt für 2 leibliche Kinder nicht im Haushalt wohnend für die ich natürlich gem. Düsseldorfer Tabelle Kindesunterhalt zahle

    ich sehe den gezahlten Kindesunterhalt nicht im bereinigten Einkommen, da wurden nur 330 Euro Freibetrag abgezogen.

    Wo finde ich das bzw wie fliesst das in die Berechnung ein?

    Danke an Alle

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  • Hallo Tamar,

    Also freiwillig ist ein interessanter Ausdruck. :)

    Ich möchte es so ausdrücken:

    Ich komme meiner gesetzlichen und moralischen Verpflichtung gegenüber den Kindern nach und zahle das was die Düsseldorfer Tabelle sagt. Alle Unterhaltsberechtigten (drei Kinder + kindesbetreuende Mutter 3. Kind sind berücksichtigt.

    Einen Titel gibt es nicht, aber die gesetzliche Verpflichtung und strafrechtliche Ahndung bei Nichterfüllung.

    LG


    Zu oben, wollte keinen Extra thread aufmachen werde dem demnächst Beachtung schenken!

  • Danke für die Info. Über Sinn und Unsinn mag i9ch gar nicht nachdenken. Bestrafung für nicht gerichtlich erzwungene Unterhaltsleistungen. Wird eine veranlasste Berechnung des Jugendamtes akzeptiert?

    Eigentlich ist doch die Geburtsurkunde mit meinem Namen als Vater Titel und Verpflichtung genug?! Nein...sagt nichts. :)

  • Nein, eine Geburtsurkunde oder Vaterschaftsanerkennung ist kein Unterhaltstitel. Nicht umsonst habe ich geschrieben, dass du freiwillig Unterhalt zahlst.

    Eine Berechnung des Jugendamtes reicht nicht. Wenn dann muss das Jugendamt rechnen und beurkunden.

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