Antrag Grundsicherung im Alter - von da Weiterleitung an Jobcenter

  • Ganz ehrlich, ich verstehe keinen Ton. Kannst du das bitte etwas ausführlicher erklären? Was hat das Jobcenter mit einem Erwerbsunfähigen zu tun? Und was, dass du 65 wirst? Wovon hast du bisher gelebt?

  • Es ist so, dass auf Seite 2 des Bescheides steht, die E Rente wird nicht nur aufgrund von Gesundheit gezahlt, sondern wegen Situation auf dem Arbeitsmarkt und deswegen ist doch das Jobcenter zuständig!

    Wurde vom Sozialamt dann an Jobcenter weitergeleitet! Es geht drum, ob dann Hartz 4 nicht doch auch für Ja ist gezahlt wird, es kann dem Antragsteller doch nicht angelastet werden, dass er nicht um die Zuständigkeit des Jobcenters weiß!

  • Zum einen: wenn nicht geschrieben wird, dass es nur eine Arbeitsmarktrente ist, kann man nicht vernünftig antworten. Du möchtest Hilfe, dann versetze dich bitte in die Lage eines Außenstehenden und lies deine Beiträge durch, ob du sie verstehen würdest, wenn du keine Einzelheiten kennst.

    Zum anderen hatte ich gefragt, wovon du bisher, also im Januar gelebt hast. Hast du da Alg1 bekommen? Oder Sozialhilfe? Lohn?

    Was wurde am 27.1. abgegeben?

  • Am 27.1. wurde ein Antrag auf Grundsicherung im Alter abgegeben beimSozialamt! Es wurde von der Erwerbsminderungsrente gelebt und erspartem! Das Ersparte ist jetzt weg! Erwerbsminderungsrente 545, €.


    das Sozialamt hat gesagt, dass das Jobcenter zuständig ist und den Antrag abs Jobcenter weitergeleitet.

  • Und von dort kam eine Bewilligung erst ab Februar? Bereits schriftlich als Bescheid? Dann schreibe das, Jobcenter an, dass du nachweislich am 27. Januar einen Antrag auf Sozialhilfe gestellt hast und die Ablehnung der Sozialhilfe als Antragstellung auf ALG2 gilt, so dass gem. § 28 SGB X ALG2 auch für Januar berechnet werden muss.

  • Das Jobcenter schickte den neu auszufüllenden Antrag, nachdem das Sozialamt die eingereichten Unterlagen dorthin weitergeleitet hat! Auf dem Antrag des Jobcenters steht der 1.2.2021.

  • Dann hast Du Deine Antwort schon.

    Wende Dich ans Jobcenter. Kläre die Situation auf und weise höflich darauf hin, dass Du beim Sozialamt bereits im Januar den Antrag gestellt hast (siehe Tamar) und nun um eine Bewilligung auch für Januar bittest.

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