ALG II Bezug - Motorradführerschein geschenkt bekommen

  • Hallo,

    ist es legitim bei Harz4 Bezug den Motorradführerschein Klasse A geschenkt zu bekommen. Kein besonderer Anlass. Schenkende Person würde alle Kosten bei der Fahrschule begleichen. Ist das rechtlich gesehen in Ordnung?


    Danke

    Liebe Grüße

  • Rechtlich ja! Bzw. hab ich irgendwas davon gelesen das ein Sachgeschenk nur nicht gemeldet werden muss wenn es "angemessen" ist. Und moralisch gesehen? Wäre das auch in Ordnung?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!