Einkommensanrechnung - Sofortbonuszahlung - Stromanbieterwechsel - BSG Urteil B 4 AS 14/20 R

  • Einkommensanrechnung - Sofortbonuszahlung - Stromanbieterwechsel

    BSG Urteil B 4 AS 14/20 R vom 14.10.2020

    Berücksichtigung eines Sofortbonus nach Stromanbieterwechsel als Einkommen
    Orientierungssatz zur Anmerkung

    Der vom Stromversorger für den Vertragsabschluss mit ihm an den Leistungsbezieher gezahlte

    Sofortbonus stellt zu berücksichtigendes Einkommen dar.

    (Tachels-Sozailhilfe.de)

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