Sozialschutz-Paket III - Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie
Alles anzeigenMit einer Verlängerung des vereinfachten Zugangs zu den Grundsicherungssystemen bis
zum 31. Dezember 2021 wird sichergestellt, dass diejenigen, die weiterhin unter den
wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie leiden, auch künftig möglichst einfach und
schnell die nötige Unterstützung erhalten. Zudem werden auch die Sonderregelungen zu
den Bedarfen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen und Werkstätten für
behinderte Menschen bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Darüber hinaus erhalten erwachsene
Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme eine einmalige finanzielle
Unterstützung in Höhe von 150 Euro je Person für das erste Halbjahr 2021.
Der besondere Sicherstellungsauftrag des SodEG wird bis zum 30. Juni 2021 verlängert.
Gesetz ist noch nicht verkündet