ALG II Antrag - Ü25 - wohnt bei Mutter - Haushaltsgemeinschaft - Umzug und Fragen

  • Hallo Freunde,

    es sieht folgendermaßen aus:

    Ich bin grade 25 geworden und wohne bei meiner Mutter. Ich würde sagen, dass die Beziehung zwischen mir und meiner Mutter gestört ist und wir uns gegenseitig sehr belasten. Nun gab es gestern auch noch ein Ereignis weswegen ich heute die Nacht erstmal bei Verwandten verbringe.

    Ich will nun schon lange endlich gänzlich selbständig sein und mir mein eigenes Leben mit einer eigenen Wohnung aufbauen. In der Vergangenheit habe ich aber nie genügend Geld erwirtschaften können um mir auch eine eigene Wohnung zu leisten, unter anderem wegen Schulden. Wegen des Lockdowns bin ich momentan arbeitslos, habe Fachabi aber keine Ausbildung und kein Studium. Ich will auch nicht studieren und auch keine Ausbildung machen. Ich eigne mir jedoch seit jeher schon anderweitig spezifisches Wissen und Erfahrung an und gedenke mich letztendlich auch in beruflicher Hinsicht selbständig zu machen.


    Ich habe noch nie ALG beantragt aber will das jetzt tun und möchte es vorallem auch dafür nutzen, dass ich so bald wie möglich ausziehen kann und eine richtige eigene Wohnung bekomme...

    Nun blicke ich mit den ganzen Regelungen noch nicht ganz durch und daher wende ich mich an euch...

    Wenn ich jetzt - während ich noch bei meiner Mum wohne und gemeldet bin - den ALG II Antrag stelle, habe ich dann überhaupt Anspruch auf eine eigene Wohnung? Wie stelle ich das alles am schnellsten und einfachsten an? Was muss ich beachten, wie sieht das ganze Prozedere aus?


    Muss ich erstmal den ALG II Antrag stellen (inkl. Anlage zur Hausgemeinschaft etc...), warten bis der bewilligt wurde und kann dann das mit der Wohnung beantragen? Sollte ich mir vielleicht schonmal eine Wohnung finden und Mietvertrag einholen damit ich den gleich mitschicken kann o.Ä.?


    Oder sollte ich gleich eine Wohnung finden, umziehen und erst dann den Antrag auf ALG II stellen?

    Bin ganz neu in dem Thema und auch hier im Forum... Ich wollte mich eigentlich kurz fassen :lol

    Ich danke euch allen für eure Hilfe! <3

  • Am günstigsten wäre es, du würdest eine Arbeit suchen und finden, denn dann kannst du auch dorthin ziehen, wo du sie gefunden hast. Ansonsten bleibt es dir überlassen, ob du gleich einen Antrag auf ALG 2 stellst oder erst eine Wohnung suchst. Der Entscheidung des Jobcenters kann eh niemand hier vorgreifen.

  • Hallo mortherus,

    nach meiner Kenntnis hättest du drei Wege, deinen Umzugsplan zu verwirklichen.

    Möglichkeit A wäre, dass du bereits vor der Antragstellung in eine neue Wohnung ziehst, dann wären deine Mietkosten eine Tatsache. Da du zuvor nicht im Leistungsbezug gewesen bist, hat das Jobcenter nicht zustimmen müssen.

    Als zweite Möglichkeit (B) sehe ich, dass du zwar noch keinen Antrag auf Alg II stellst, dir aber vom Jobcenter schonmal eine "Mietgarantie" geben lässt. Dafür müsstest du deinem zuständigen Jobcenter des neuen Wohnbereiches die Situation schildern, Mietangebote einreichen und dann auf die Bestätigung der Kostenübernahme durch das Jobcenter warten.

    Last but not least (C) könntest du einen Antrag auf Alg II stellen und dabei den Umzugswunsch mitteilen. Soweit auch aus Sicht des Jobcenters die Notwendigkeit gegeben ist, würdest du dann wie in Möglichkeit zwei verfahren.

    Bei Möglichkeit A hast du also die Sicherheit des Umzuges, jedoch das Risiko, dass die Mietkosten zu hoch sind bzw. dass du - solltest du doch keinen Anspruch haben - die Miete nicht vom Jobcenter übernommen/erstattet bekommst.

    Möglichkeit B und C lässt das Jobcenter natürlich bzgl. Notwendigkeit des Umzuges aufhorchen, sodass sie sich dort querstellen könnten. Bedenke hierbei, dass es für das Jobcenter nicht nur menschlich notwendig sein muss, sondern auch wirtschaftlich...

    Ich würde auf jeden Fall mal gucken, wie hoch die Angemessenheitsgrenze für den Ort ist, in den du ziehen willst. Dann kannst du schonmal das Risiko der zu teuren Wohnung minimieren.

    Sobald es um die Notwendigkeit geht, kannst du deine Arbeitsvermittlung auch mal fragen. Eventuell kann die dir die Notwendigkeit attestieren, da du sonst nicht in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden kannst.

    Dir auf jeden Fall viel Erfolg in deinem Vorhaben, bei Fragen melde dich gerne!

    Liebe Grüße

    Felicis

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  • Eine Möglichkeit B gibt es nicht, denn das JC ist für Nicht Leistungsempfänger nicht zuständig. Jemand ohne ALG2 kann tun und lassen, was er will. Eine zu einem Zeitpunkt ohne ALG2 angemiete Wohnung muss für einen angemessenen Zeitraum voll berücksichtigt werden. Eine Notwendigkeit des Auszuges ist in dem Fall auch nicht zu klären.

  • Die Formulierung in dem Zusammenhang kann durchaus etwas missverständlich formuliert sein.

    Mit der Möglichkeit B meinte ich, eine Bestätigung des Jobcenters über die Angemessenheit der Mietkosten einzuholen. Eine Korrektur des Beitrages wird aufgrund der abgelaufenen Nachbearbeitungszeit nicht erfolgen.

    Den zweiten Teil deiner Aussage beziehe ich auch auf meine Möglichkeit B, da du den Bezug von AlgII ausgeschlossen hast. Die Berücksichtung der Mietkosten habe ich bewusst aufgrund der maximalen 6 Monate / mit §67 SGB II 12 Monate mit in meinen Beitrag aufgenommen, da je nach Wohnungsmarkt durchaus das Potential für eine Verschuldung da ist, wenn man bis zum Ablauf der Frist keine angemessene Wohnung hat und die übersteigende Miete nicht aus dem Regelsatz leisten kann. Das sollte man bei der Anmietung einer Wohnung bedenken.

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