Rundfunkgebühren - wenn Ehefrau ALG II bezieht

  • Folgendes Problem:

    Ich habe bis zum 28,.02.2021 ALG 2 bezogen, zusammen als BG mit meiner Frau.
    Nun hab ich die Altersrente erhalten, meine Frau bezieht aber weiterhin als Aufstockung Hartz 4.
    Ich bin beim Bescheid mit erfasst - als BG, aber ohne Leistung.

    Nun erhalte ich von der Rundfunkgebührenstelle die Aufforderung, die Gebühren zu zahlen - meine Ehefrau interessiert

    hierzu nicht.

    Kann das möglich sein - ich erhalte schon jetzt ca. 70 EUR weniger, als vorher, wo wir beide Hartz4 bezogen.
    Dann fiel für mich noch die Vergünstigung beim Busticket weg und nun muss ich auch noch Rundfunkgebühren zahlen.

    Kann das richtig sein....?

  • Hallo!

    Falls davon etwas zutrifft, umgehend Antrag auf Befreiung von den

    Rundfunkgebühren stellen und Nachweis einreichen:

    Rundfunkgebühren - Befreiung oder Ermäßigung beantragen

    • Sie erhalten keine der oben genannten Sozialleistungen, weil Ihre Einkünfte die Bedarfsgrenze überschreiten?
      Dann können Sie eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht als besonderer Härtefall beantragen. Voraussetzung: Ihr Einkommen überschreitet Ihren sozialen Bedarf um weniger als die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro.

    • Sie verzichten auf eine der oben genannten Sozialleistungen, obwohl Sie einen Anspruch darauf haben?
      Auch in diesem Fall können Sie eine Härtefallbefreiung beantragen.
      Voraussetzung: Eine Sozialleistung wurde bewilligt und Sie haben bei der Sozialbehörde schriftlich darauf verzichtet (§ 46 Abs. 1 SGB I). Neben dem Befreiungsantrag benötigt der Beitragsservice den Bewilligungsbescheid der Sozialbehörde und die Verzichtserklärung.

    Gruß

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!