Hallo zusammen,
ich habe eine etwas "spezielle" Situation auf welche die Hotline mir keine konkrete Aussage treffen konnte.
Da ich die Anträge möglichst korrekt stellen möchte frage ich hier nach, da ich das Gefühl habe das ihr mir hier weiterhelfen könntet
Ausgezogen nach Polen 2019 als ich noch ALG 1 hatte für die Arbeitssuche. Ich habe dafür dieses Europa Recht zur Freizügigkeit verwendet und unterstützung bekommen bis ich im Februar 2020 mein Unternehmen gegründet hatte.
Ich versuche mich kurz zu halten:
- Einzelunternehmen in Polen seid Februar 2020 (Gewinn Februar-Dezember 2020 45.000 Euro)
- Festanstellung in Polen seid 6 Monaten (Pro Monat 2.000 Euro netto)
- Einzelunternehmen seid Januar 2021 im Minus (Coronabedingt)
- Festanstellung Ende Februar aufgelöst (Coronabedingt)
- Rückzug nach Deutschland erfolgt (Quarantäne absolviert, Wohnung gefunden - unterschrieben - eingezogen 400 Euro monatlich, Angemeldet im Bürgerbüro)
- ??? Antragstellung ???
Mein Vermögen umfasst in Deutschland eine selbstgenutze Immobilie (Meine Eltern wohnen darinnen)
Ansonsten bestehen keine Bargelder mehr
Bekomme ich ALG 1 ?
Bekomme ich ALG 2 ?
LG :beer