ALG II oder ALG I - Hotline gibt keine genaue Auskunft

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine etwas "spezielle" Situation auf welche die Hotline mir keine konkrete Aussage treffen konnte.

    Da ich die Anträge möglichst korrekt stellen möchte frage ich hier nach, da ich das Gefühl habe das ihr mir hier weiterhelfen könntet :/

    Ausgezogen nach Polen 2019 als ich noch ALG 1 hatte für die Arbeitssuche. Ich habe dafür dieses Europa Recht zur Freizügigkeit verwendet und unterstützung bekommen bis ich im Februar 2020 mein Unternehmen gegründet hatte.

    Ich versuche mich kurz zu halten:

    - Einzelunternehmen in Polen seid Februar 2020 (Gewinn Februar-Dezember 2020 45.000 Euro)

    - Festanstellung in Polen seid 6 Monaten (Pro Monat 2.000 Euro netto)
    - Einzelunternehmen seid Januar 2021 im Minus (Coronabedingt)

    - Festanstellung Ende Februar aufgelöst (Coronabedingt)

    - Rückzug nach Deutschland erfolgt (Quarantäne absolviert, Wohnung gefunden - unterschrieben - eingezogen 400 Euro monatlich, Angemeldet im Bürgerbüro)

    - ??? Antragstellung ???

    Mein Vermögen umfasst in Deutschland eine selbstgenutze Immobilie (Meine Eltern wohnen darinnen)

    Ansonsten bestehen keine Bargelder mehr

    Bekomme ich ALG 1 ?

    Bekomme ich ALG 2 ?

    LG :beer

  • Du hast zwar viel geschrieben, aber nicht, was notwendig ist, um deine Fragen zu beantworten. Ob du noch einen Restanspruch auf Alg1 hast, ergibt sich nicht aus deinen Angaben. Dazu müsste man wissen, von wann bis wann damals Alg1 bewilligt war und wie lange du es tatsächlich bezogen hast (incl. der Mitnahme nach Polen).

    Was ist mit Miete von den Eltern und wieso ziehst du nicht selbst mit in diese Immobilie ein? Wenn sie nicht selbst bewohnt ist, ist sie nicht geschützt.

  • Die Immobilie hat nur 54 qm und ich bin mittlerweile etwas älter...

    Ich denke es besteht kein Restanspruch auf ALG 1 mehr, also nehmen wir an es besteht kein Restanspruch mehr. Außerdem gm.

    Sie müssen Ihr Vermögen in den ersten 6 Monaten des Leistungsbezuges nicht aufbrauchen, wenn Ihr Bewilligungszeitraum in der Zeit vom 1. März 2020 bis einschließlich 31. März 2021 beginnt. Dazu müssen Sie im Antrag angeben, dass Sie über kein erhebliches verwertbares Vermögen verfügen. Ist diese Angabe plausibel, wird sie ohne weitere Prüfung akzeptiert.

    Spätestens damit ist die Immobilie raus, oder verstehe ich hier was falsch?

    Habe ich dann Anspruch auf ALG 2 bis ich etwas neues finde oder in Deutschland gründe?

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  • Hallo!

    Bitte die Fragen von Tamar präzise beantworten:

    Du hast zwar viel geschrieben, aber nicht, was notwendig ist, um deine Fragen zu beantworten. Ob du noch einen Restanspruch auf Alg1 hast, ergibt sich nicht aus deinen Angaben. Dazu müsste man wissen, von wann bis wann damals Alg1 bewilligt war und wie lange du es tatsächlich bezogen hast (incl. der Mitnahme nach Polen).

    Was ist mit Miete von den Eltern und wieso ziehst du nicht selbst mit in diese Immobilie ein? Wenn sie nicht selbst bewohnt ist, ist sie nicht geschützt.

    Gruß

  • Nun ja, wenn du ein JC hast, dass sich an die Weisungen der Agentur für Arbeit hält, hast du vielleicht Glück wegen der Immobilie. Aber, was "erhebliches Vermögen" ist, ist nicht definiert und ein Haus ist durchaus erhebliches Vermögen. Außerdem ist die Frage nach Miete unbeantwortet. Es ist nicht Aufgabe des Sozialsystems, dir Leistungen zu erbringen, wenn du durch Miete Einnahmen erzielen könntest.

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