ALG II - Fragen zu Vermögensumwandlung und Einkommen Anrechnung

  • Hallo, wie hoch ist eigentlich die erlaubte gelegentliche Vermögensumwandlung?

    vielen Dank!

  • Sorry, ich habe irgendswo gelesen, daß es um die 100,- euros sein sollen, woanders hab ichmal was von 80,- in erinnerung, weiss leider nicht mehr wo das genau war.

    Es geht genaugenommen um das:

    ich habe Gegenstände, Bücher, etc die ich gelegentlich auf diversen Plattformen (nicht ebäh, amazon) verkaufe, einmal kam mal was über 100,- rein, meistens ist es unter 20 oder 30,- (pro Monat).

    Und daran wird von Amts wegen nichts beanstandet bzw der Regelsatz wird nicht eingeschränkt?

  • Die Vermögensumwandlung ist kein Problem. Du musst nur nachweisen können, dass es Vermögensumwandlung ohne Gewinnerzielung war, was bei Hausrat nicht immer einfach ist.

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