Hallo,
wie ist das beim Wechsel von Selbstständigkeit auf Arbeitsverhältnis in folgendem Fall?
- EKS-Zeitraum abschließend 8.20 - 1.21, eingereicht am kommenden Montag 3.21
- Daraus ergibt sich voraussichtlich eine Nachzahlung vom Jobcenter von ca. 500€ (die vorläufige war höher als die abschließende tatsächlich ausgefallen ist.)
- Arbeitsaufnahme am 1.4.21, die den Hartz4-Bezug beenden würde.
Bekommt man die Nachzahlung auch dann, wenn diese EKS nicht mehr rechtzeitig bis zum Arbeitsbeginn berechnet wird bzw. was ist, wenn die Nachzahlung erst nach Arbeitsbeginn kommt?
lg