EKS-Nachzahlung und Arbeitsaufnahme

  • Hallo,

    wie ist das beim Wechsel von Selbstständigkeit auf Arbeitsverhältnis in folgendem Fall?

    - EKS-Zeitraum abschließend 8.20 - 1.21, eingereicht am kommenden Montag 3.21

    - Daraus ergibt sich voraussichtlich eine Nachzahlung vom Jobcenter von ca. 500€ (die vorläufige war höher als die abschließende tatsächlich ausgefallen ist.)

    - Arbeitsaufnahme am 1.4.21, die den Hartz4-Bezug beenden würde.

    Bekommt man die Nachzahlung auch dann, wenn diese EKS nicht mehr rechtzeitig bis zum Arbeitsbeginn berechnet wird bzw. was ist, wenn die Nachzahlung erst nach Arbeitsbeginn kommt?

    lg

  • Die mögliche Nachzahlung für den Bewilligungsabschnitt 08/20 bis 01/21 hat nichts damit zu tun, ob du ab April eine Arbeit aufnimmst. Die Bedürftigkeit wird immer monatsbezogen, bei vorläufiger Bewilligung immer auf den Bewilligungsabschnitt bezogen betrachtet.

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