EU-Ausländerin schwanger - Vertrag befristet - Anspruch auf ALG II

  • Hallo an Alle,


    es geht um eine 20 jährige EU-Ausländerin, welche seit August in Deutschland lebt und seit August 2020 hier in Vollzeit arbeitet. Sie lebt zusammen mit ihrem Freund, welcher aus demselben Land wie sie kommt. Das heißt die beiden bilden eine eheähnliche Gemeinschaft.
    Beide können kein Deutsch. Der Mann arbeitet länger als 1 Jahr hier. Nun ist die Frau schwanger und ihr Vertrag läuft im kommenden April aus und wird nicht verlängert. Das heißt sie hat insgesamt nur 9 Monate in Deutschland gearbeitet. Für ALG1 besteht somit keine Berechtigung.

    Nun haben die beiden Sorgen, wie es finanziell weitergehen soll. Ein komplettes Gehalt fällt ja nun ab April weg. Der Mann verdient 1350€ netto. Davon müssen 700€Warm Miete bezahlt werden. Dazu läuft eine Autofinanzierung von 13000€ und ein Bankkredit von 10000€. Dafür fallen insgesamt 400€ Jeden Monat an. Wahrscheinlich wird das Jobcenter auch nicht interessieren, welche Kredite am Laufen sind...
    Daher ist jetzt die große Frage, was den beiden bzw. Der Frau für Leistungen zustehen? Stehen ihr überhaupt welche zu? Im Internet hatte ich gelesen, dass wenn eine Person aus dem EU Ausland weniger als 1 Jahr gearbeitet hat, nur 6 Monate Leistungen bekommt. Zudem ist sie ja auch noch schwanger und steht dem Arbeitsmarkt quasi so gut wie garnicht mehr zur Verfügung..

    Mich würde es freuen, wenn mir jemand erklären kann, ob die beiden Anspruch haben oder ob es eventuell auch eine Ablehnung geben könnte? Die beiden müssen ja von etwas leben..?


    und vielleicht kann mir auch jemand sagen, ob die Frau Anspruch auf Mutterschaftsgeld, Elterngeld und Kindergeld hat.

  • Hallo!

    Dazu läuft eine Autofinanzierung von 13000€ und ein Bankkredit von 10000€. Dafür fallen insgesamt 400€ Jeden Monat an. Wahrscheinlich wird das Jobcenter auch nicht interessieren, welche Kredite am Laufen sind...

    Richtig! Schulden finanziert das Jobcenter nicht.

    Gruß

  • Hallo Grace,


    das habe ich mir so gedacht. Mit den Schulden müssen sie klarkommen wie sie wollen.
    Mich interessiert hauptsächlich, ob die beiden Aufstockende Leistungen bekommen würden, oder ob kein Anspruch entsteht, bzw. Nur für 6 monate, da die Frau ja nur 9 Monate gearbeitet hat.

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