Hallo,
Wir, Studentin und Student, erwarten ein Kind.
Schwangerschaftsmehrbedarf wurde bewilligt (68,17€) , einmalige Beihilfe bei Schwangerschaft und Geburt ebenso (220€).
In Kürze erwarten wir eine Steuererstattung von etwa 2100€. Sonstiges Einkommen beläuft sich auf 916€ monatlich für uns beide.
Errechneter Bedarf der Bedarfsgemeinschaft liegt bei 1710,17€.
Weiterer Lebensunterhalt wird durch Ersparnisse unterhalb der Grenze des Schonvermögens bestritten.
Die Frage:
Mindern die 2100€ die Leistungen des Jobcenters oder erfolgt eine „Streckung“ der Steuererstattung auf sechs Monate (350€)?
Muss die einmalige Beihilfe wieder zurückgezahlt werden, wenn die Steuererstattung kommt (so etwa habe ich §24, Abs. 3 SGB II verstanden)?
Danke für eine Antwort
Linux