Aufstockung und bei den Eltern wohnen möglich

  • Hallo zusammen,

    ich würde gerne wissen, ob man, trotz dass man noch bei den Eltern wohnt, Hartz 4 Aufstockung erhalten kann, wenn man über 25 ist.


    Geplant war, dass ich mir nach Abschluss des Studiums einen Job suche und dann bei meinen Eltern ausziehe.

    Leider habe ich das Studium nicht gepackt, weswegen ich noch immer im Haus meiner Eltern wohne.

    Ich habe mir eine Arbeit gesucht und arbeite da ca. 7 bis 7,5 h am Tag, verdiene aber nur Mindestlohn, also ca. 1500 Euro brutto (ca. 1000 netto).

    Meine Frage ist nun, ob ich Anspruch auf Hartz 4 Aufstockung habe.

    Da ich über 25 bin, bilde ich ja keine Bedarfsgemeinschaft mit meinen Eltern.

    Finanzielle Unterstützung erhalte ich keine mehr und es wird erwartet, dass ich mich kostenmäßig beteilige.

    Da die Mieten hier bei uns selbst für eine popelige kleine 2 Zimmer Wohnung schon 700 Euro aufwärts beträgt, könnte ich mir eine eigene Wohnung gar nicht leisten, denn mit den übrig gebliebenen 300 Euro kann man die Kosten für Essen, Strom, Wasser, Heizung, etc. nicht bezahlen.

    Mir ist klar, dass ich hierfür Aufstockung bekäme, allerdings würde ich es vorziehen, weiter bei meinen Eltern zu wohnen und ihnen anteilige Kosten für Strom, Wasser, Gas und ein paar hundert Miete zu bezahlen. Da bliebe mit Aufstockung mehr für mich übrig als wenn ich ausziehen würde.

    Die Frage ist nur, ist das möglich?

    Weitere Frage: Wird man vom Amt bei Aufstockung in Ruhe gelassen, oder wird gefordert, dass man den Job wechselt, sobald einer frei wird, der ein paar Euro mehr bringt?

  • Das war nicht die Frage.

    Auch den letzten Satz hätte ich gerne beantwortet.

    Und bitte nie vergessen: Wenn alle Faulen morgen plözlich fleißig würden, würde die Arbeitslosigkeit so gut wie nicht sinken, da es gar nicht genug Arbeit für alle gibt und die Arbeitsplätze nicht von heute auf morgen aus dem Nichts auftauchen würden.

    Die Faulen schaden der Gesellschaft also so gut wie nicht.

    Und was mich angeht, würde es den Staat wesentlich mehr kosten, wenn ich ausziehen würde.

  • Und, was willst du mir jetzt sagen? Ob das Jobcenter dir was zahlt, erfährst du, wenn du einen Antrag stellst. Ob es einen Wechse der Arbeitsstelle fordert, erfährst du, wenn wider erwarten tatsächlich ALG2 bewilligt wird und du den Pflichten des SGB II unterliegst. Nur zu, probieren geht über studieren.

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