Bedarfsgemeinschaft mit Partnerin als NICHT Antragsteller - Auskunftspflicht gegenüber Jobcenter
Hallo,
mit meiner Freundin lebe ich seit über einem Jahr in einer Wohnung, sprich wir sind eine BG.
Ich verdiene etwa 1800€ netto, worüber ich dem Jobcenter wahrheitsgemäß Auskunft erteilt habe.
Meine Freundin ist Antragstellerin und ist (meiner Meinung) ihrer Mitwirkungspflicht nachtgekommen und hat alle angeforderten Dokumente eingereicht.
Jetzt fordert das Jobcenter wiederholt von meiner Freundin:
- Vollständige Vorlage der Kontoauszüge der letzten drei Monate von Ihrem Partner (mir)
- Aktuellen Kontoauszug vom Sparbuch Ihres Partners (mir)
- Lohnabrechnungen ab Oktober 2020 bis laufend von Ihrem Partner (mir)
Muss ich als nicht Antragsteller meiner Freundin diese Belege aushändigen, damit Sie die Belege dem Jobcenter übersendet?
Meiner Rechtsauffassung nach bin ich dem Amt nur zur Auskunftgabe verpflichtet, nicht aber dem Übersenden von Belegen.
Diese Auffassung stütze ich auf:
Sozialgericht Gießen, Urteil vom 23.02.2016, S 22 AS 1015/14
Bin ich mit dieser Auffassung auf dem Holzweg? Muss ich als Partner der Antragstellerin (und selbst nicht Antragsteller) dem Jobcenter Belege aushändigen?
Ist es rechtens dass von meiner Freundin als Aufforderung zur Mitwirkung das Einreichen von Unterlagen ihres Partners verlangt wird?
Ich habe dem Jobcenter erstmal nur die Auskunft über mein Vermögen und mein Einkommen erteilt, darauf hat meine Freundin nun ein zweites Schreiben erhalten, wo Sie erneut aufgefordert wird die oben genannten Dokumente zu übersenden.
Wie sieht da nun die Rechtslage aus. Muss man es da evtl. knallen lassen und im äußersten Fall vor Gericht gehen?
Über eine Antwort würde ich mich freuen!
Mit freundlichen Grüßen
Hans Mueller
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