Hallo zusammen,
habe über die Suchfunktion leider kein passendes Thema gefunden, daher schildere ich kurz die Ausgangslage.
Meine Ex-Frau und ich haben 2 gemeinsame Kinder. Sie bezieht ALG 2 und kann aus gesundheitlichen Gründen aktuell nicht arbeiten.
Die Kinder leben bei mir und besuchen sie jedes zweite Wochenende bzw. in den Ferien auch mal eine Woche. Wir überlegen nun, ein Wechselmodell einzuführen, sodass die Kinder 2 Wochen bei ihr sind und 2 Wochen bei mir.
Dazu möchte sie gerne in eine 4 Zimmer Wohnung ziehen. (Aktuell wohnt sie mit ihrem neuen Partner in einer 3 Zimmerwohnung).
Aufgrund meines Einkommens wäre der Unterhalt im Wechselmodell höher als der hälftige Regelsatz und dem Anteil an den Kosten der Unterkunft.
Hier habe ich in einem Artikel gelesen, dass die Kinder dann aus der Bedarfsgemeinschaft herausfallen. Jedoch nicht verstanden was das genau bedeutet.
Frage 1: ist das so richtig?
Frage 2: hat meine Ex-Frau dann den Anspruch auf eine 4 Zimmer-Wohnung? (Mit dem auf sie entfallenden Anteil der Kosten)
Frage 3: besteht die "Gefahr", dass der Unterhalt an die Kinder auf ihren Regelsatz angerechnet wird?
(Mir geht es nicht darum dass ich keinen Unterhalt zahlen will)
Danke vorab und viele Grüße