Hallo,
ich habe ein Viertel vom Haus / Grundstück der Eltern geerbt, nachdem ein Elternteil verstorben ist. Bisher habe ich im Haus in einer Wohnung von der Größe von 50 Quadratmeter gewohnt. Die Eltern erhielten vom JC Miete und Nebenkosten. Nachdem ein Elternteil verstorben ist, wurden alle Zahlungen sofort eingestellt, obwohl noch nicht mal klar war, was ich überhaupt geerbt habe. Ein Erbschein wurde eingereicht. Seitdem zahlt das Jobcenter keine Miete mehr an den anderen Elternteil und H4 wird nur als Darlehen gezahlt, da es sich um eine Erbengemeinschaft handelt. Wir wurden aufgefordert diese aufzullösen, was uns aber nicht möglich ist, weil wir das Geld dafür nicht haben. Daraufhin habe ich einen Anwalt eingeschaltet, der nun versucht zu erreichen, das die Miete, die nicht mehr bezahlt wurde, zurückgezahlt wird und, dass das JC weiterhin Miete zahlen muß. Leider ist die Kommunikation mit dem Anwalt nicht so gut, so das ich ihn nur schwer erreichen kann.
Meine Fragen an euch:
1. darf das JC H4 als Darlehen zahlen? Ich habe ausser dem Viertel vom Haus / Grundstück nichts geerbt
2. ist es möglich, das das JC doch weiterhin Miete zahlen muß?
3. ein Weiterbewilligungsantrag ist fällig. Gibt man dort jetzt an, das man weiterhin zur Miete wohnt, obwohl es ja im mitgeerbten Eigenheim ist oder muß man im Antrag Eigenheim ankreuzen, obwohl der Anwalt versucht zu bewirken, das Miete weitergezahlt wird? Ich bin da gerade echt überfordert
Viele Grüße,
Wolves22