ALG II - Erbschaft - Zahlungen eingestellt - Dokumente und Fragen

  • Hallo,

    ich habe ein Viertel vom Haus / Grundstück der Eltern geerbt, nachdem ein Elternteil verstorben ist. Bisher habe ich im Haus in einer Wohnung von der Größe von 50 Quadratmeter gewohnt. Die Eltern erhielten vom JC Miete und Nebenkosten. Nachdem ein Elternteil verstorben ist, wurden alle Zahlungen sofort eingestellt, obwohl noch nicht mal klar war, was ich überhaupt geerbt habe. Ein Erbschein wurde eingereicht. Seitdem zahlt das Jobcenter keine Miete mehr an den anderen Elternteil und H4 wird nur als Darlehen gezahlt, da es sich um eine Erbengemeinschaft handelt. Wir wurden aufgefordert diese aufzullösen, was uns aber nicht möglich ist, weil wir das Geld dafür nicht haben. Daraufhin habe ich einen Anwalt eingeschaltet, der nun versucht zu erreichen, das die Miete, die nicht mehr bezahlt wurde, zurückgezahlt wird und, dass das JC weiterhin Miete zahlen muß. Leider ist die Kommunikation mit dem Anwalt nicht so gut, so das ich ihn nur schwer erreichen kann.

    Meine Fragen an euch:

    1. darf das JC H4 als Darlehen zahlen? Ich habe ausser dem Viertel vom Haus / Grundstück nichts geerbt

    2. ist es möglich, das das JC doch weiterhin Miete zahlen muß?

    3. ein Weiterbewilligungsantrag ist fällig. Gibt man dort jetzt an, das man weiterhin zur Miete wohnt, obwohl es ja im mitgeerbten Eigenheim ist oder muß man im Antrag Eigenheim ankreuzen, obwohl der Anwalt versucht zu bewirken, das Miete weitergezahlt wird? Ich bin da gerade echt überfordert

    Viele Grüße,

    Wolves22

  • Sorry, aber dafür bekommt der Anwalt sein Geld, wende dich an ihn. Wenn er jedoch nicht weiß, dass der Mietvertrag so nicht mehr möglich ist, wenn du Miteigentümer bist (denn dadurch bist du gleichzeitig Vermieter und Mieter, das ist dann ein unzulässiges "In-Sich-Geschäft"), solltest du dir vielleicht einen besseren suchen.

  • Die Antwort hilft mir nicht weiter. Wie Du vielleicht weisst, bekommt man so schnell keinen neuen Schein beim Amtsgericht für einen neuen Anwalt. Und warum gibt es dieses Forum, wenn man keine Fragen stellen darf? Dachte man bekommt hier Hilfe!

  • Hallo,

    Ich habe letztes Jahr ein Viertel vom Haus und Grundstück geerbt, wo ich die untere Wohnung selbst bewohne und die obere die Mutter. Beerbt von meinem Vater, der nach schwerer Krankheit verstorben ist.


    Das JC hat damals gefordert, das die Erbengemeinschaft (kein Testament vorhanden gewesen) aufgelöst wird. Nachdem der erste Entwurf vom Notar abgelehnt wurde, hat man nun auch den zweiten Entwurf abgelehnt. Und das nachdem ich wirklich alles an Unterlagen vorgelegt habe. Grund - auf dem gemeinsamen Konto der Eltern war nach dem Tod des Vaters noch eine vierstellige Summe auf dem Konto. Nicht sonderlich hoch, aber eben vierstellig. Laut JC steht mir ein Viertel davon zu, was aber weder das Amtsgericht so mitgeteilt hat, noch die Bank. Von dieser Summe wurde eine vierstellige Summe an das Beerdigungsinstitut gezahlt sowie Steinmetz, hohe Kosten für den Erbschein usw. Alles was so angefallen ist. Übrig blieb nur noch eine dreistellige Summe. Auf das Konto geht die Witwenrente und die Rente meiner Mutter und wird von ihr alleine weitergeführt. Die Bank hat mich persönlich darauf hingewiesen, das ich als Erbin keinen Zugriff auf das Konto habe, da es auf den Namen meiner Mutter und des Vaters lief. Abgesehen davon, möchte ich gar kein Geld von meiner Mutter fordern, weil es eh kaum noch reicht.

    Ich bin wirklich jeder Aufforderung des JC nachgekommen. Kopien vom Beerdigungsinstitut, alle Rechnungen die sich darauf bezogen haben, Kontoauszüge bezüglich Abbuchung der Rechnungsbeträge. Das JC gibt keine Ruhe und schikaniert uns jetzt seit Frühjahr 2020. Habe ich Unterlagen eingereicht, kommen die nächsten Forderungen.

    Nun soll ich alle (!) Kontoauszüge vom Konto der Eltern (jetzt meiner Mutter) lückenlos vorlegen seit dem Todestag des Vaters. Ausserdem soll ich eine selbst erstellte Aufstellung über das vorhandene Bankvermögen, die hiervon bezahlten Rechnungen etc. vorlegen, damit das zu verbleibende, zu verteilende Erbe errechnet werden kann.

    Was soll denn da bitte noch verteilt werden? Es waren doch nach allen Abzügen nur noch ein paar Hundert Euro vorhanden? All das wissen die vom JC. Meine Mutter bekommt nur wenig Rente, es reicht mit Müh und Not das Haus noch eine Weile zu behalten. Denn wir finden nicht von heute auf morgen eine Wohnung, und mit H4 ist das überhaupt sehr schwer. Miete im Voraus kann ich gar nicht bezahlen. Aber momentan steht ein Hausverkauf auch nicht an.

    Meine Frage - darf das JC das alles so handhaben? Was kann / sollte ich tun?

    Gruß!

    Gleiches Thema und Thema bitte weiterführen

  • Sei doch froh, wenn das Jobcenter die Rechnungen haben und vom Erbe absetzen will. Das LSG Bayern sieht da nämlich nicht unbedingt so, dass alles abgezogen werden muss, unabhängig, wann diese Rechnungen fällig waren. Die sagen, dass nur im Monat des Zuflusses des Erbes die Kosten berücksichtigt werden können:

    Bei der Anrechnung von Einkommen aus einer Erbschaft können Erbschaftskosten (Bestattungskosten) nach dem SGB II nur im Monat des Zuflusses berücksichtigt werden.

    Wann Zugriff auf das Erbe bestand und wie hoch es jetzt nun wirklich war, muss das JC prüfen können. Wenn das ein Gemeinschaftskonto der Eltern war, dann ist die Hälfte des Guthabens Erbmasse und das lässt sich nunmal nur über den Kontoauszug ermitteln. Als Erbe hast du auch Zugriff auf das Konto, da du in die Rechte des Verstorbenen eintrittst.

  • Da liegst Du falsch. Die Bank hat mir persönlich am Schalter mitgeteilt, das ich keinerlei Rechte habe auf das Konto zuzugreifen. Die werden das wohl wissen. Das hat nichts mit der Erbschaft zu tun.

    Bitte Forumsregeln beachten

  • Das ist jetzt schon ziemlich frech und bereits die zweite Entgleisung dieser Art hier!

    Nein, die Dame weiß es offenbar nicht. Du bist als Erbe sehr wohl in die Rechte des Vaters eingetreten und hast Zugriff auf das Konto.

    Gern für dich zum Nachlesen:

    Bei einem gemeinschaftlichen Konto mit gemeinschaftlicher Verfügungsbefugnis (Und-Konto) kann der überlebende Konto-Mitinhaber nur mit Zustimmung der Erben des Verstorbenen über das Konto verfügen, da die Erben an die Stelle des Verstorbenen treten und zu dessen Lebzeiten seine Zustimmung erforderlich war. Gibt es mehrere Erben (Erbengemeinschaft), muss die Zustimmung durch alle Miterben erteilte werden.

    Der Tod eines Kontoinhabers löst keine automatische Kontosperre aus. Allerdings treten die Erben automatisch an die Rechtsposition des Erblassers.

    Und wie schon geschrieben: das Jobcenter muss mitnichten alle Bestattungskosten berücksichtigen. Das Gelderbe kann dadurch bedeutend höher sein, als du dir das bisher ausgerechnet hast.

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