Guten Tag!:pleasantry
Ich bin 22 Jahre alt, und habe eine Wohnung in Aussicht. in Niedersachsen liegt die Maximalmiete für eine Person wohl bei 372€, die Wohnung würde allerdings 390€ Warm kosten. Das Jobcenter hat mir jetzt geschrieben sie können mir deswegen keine Zusicherung geben weil die Wohnung nicht angemessen wäre. die Quadratmeter liegen 8qm unter dem Maximalwert, nur die Miete ist zu hoch.
Meine Frage: ich bin noch unter 25, habe jedoch ein schreiben meines bisherigen Jobcenters von zuhause ausziehen zu dürfen aus privaten gründen. wenn ich diese Wohnung jetzt ohne Zustimmung des JC nehme, bekomme ich dann wie es überall steht keinen Cent vom Amt, nicht mal die 372€? oder gilt es für mich wie für alle über 25 weil ich dieses Schreiben habe? die 18€ würde ich nämlich von meinem Satz begleichen. Wir haben lange nach einer Wohnung für mich gesucht, und der Vermieter ist so kulant schon seit einer Woche bis diesen Freitag zu warten, und ich will mir das jetzt echt nicht versauen..
ALG II Antrag - Jobcenter lehnt Wohnung ab - U25 - Differenz selbst zahlen
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NDragon -
10. März 2021 um 15:01 -
Erledigt
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Da der Auszug dem Grunde nach genehmigt ist, wird die angemessene Miete berücksichtigt und du kannst die Differenz selbst zahlen. Allerdings gibt es auch keine Hilfe für Umzugskosten und Mietkaution.
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Heißt, ich darf den Mietvertrag unterschreiben und das fertige Exemplar mit dem Antrag dem Jobcenter vorlegen?
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Ja. Probleme kann es natürlich immer geben, dazu hast du die Möglichkeit zu Widerspruch und Klage.
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Dachte durch Corona würden diese genauen Überprüfungen wegfallen?
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Dachte durch Corona würden diese genauen Überprüfungen wegfallen?
Aber nicht die gesonderten U25 Regelungen. Der Gesetzgeber will durch Corona in Not geratene "Bestandsmieter" mit der Regelung auffangen und nicht den Umzug von ALG2 Empfängern in Luxuswohnungen finanzieren. Um es mal etwas überspitzt zu formulieren.
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Danke für die Antwort.
Danke für deine Antworten!
Ich habe vorhin noch mit der Sachbearbeiterin gesprochen, und ich darf unterschreiben, kriege jedoch keine Kaution bezahlt und nur die Mindestmiete wie bereits gesagt, was für mich kein Problem darstellt. Damit wäre das Thema für mich erledigt.Zwei Beiträge hintereinander zusammengefügt
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Hallo! Ich wohne momentan bei den Eltern meiner Freundin, bin nicht beim Jobcenter gemeldet, ziehe aber am 1.04 in eine andere Wohnung in einer Nachbarsstadt. Die Frau die momentan dort meine Ansprechpartnerin bei der Stadt ist sagte mir ich kann die Leistungen aber erst beantragen wenn ich in der Stadt gemeldet bin. Mietkosten bis auf 18€ würden übernommen werden, ALG2 Anspruch habe ich. Muss ich also die Miete für den April selbst auftreiben? gibt es da keine Lösung? und wird die Miete für April dann trotzdem rückwirkend zurück gezahlt?
Beitrag in das Thema verschoben. Titel-Korrektur
und Thema bitte weiterführen
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Ob du mit dem Vermieter vereinbarst, dass die Miete etwas später kommt oder dir das Geld borgst, etc., bleibt dir überlassen. Natürlich wird das dann nachgezahlt.
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