ALG II - Fragen zu Zinsen aus Genossenschaftsmitgliedschaft

  • Hallo zusammen,

    und zwar stellt sich mir gerade eine Frage bezgl. folgenden Sachverhalts:

    Ich mietete im Jahr 2012 eine Wohnung einer Genossenschaft an und wurde im Jahr 2011 Mitglied. Zu dem Zeitpunkt war ich Azubi. Aufgrund des niedrigen Verdienstes musste meine Mutter den damaligen Mietvertrag mit mir zusammen unterschreiben und sie hat mir auch das Geld für die Genossenschaftsanteile zur Verfügung gestellt (nicht geschenkt!). Ich bin dann 2013 ausgezogen, habe die Mitgliedschaft aber mit Mamas Erlaubnis nicht gekündigt. Jetzt wohne ich wieder in einer Wohnung dieser bereits genannten Genossenschaft. Hier haben sich bereits Zinserträge angehäuft (unter 200 Euro) und natürlich werden die Genossenschaftsanteile auch jährlich wieder verzinst. Ich musste zu Beginn vor einigen Wochen einen Kapitalfreistellungsauftrag mit meiner Steuer-ID ausfüllen. Ich möchte diese Zinserträge gerne meiner Mutter geben, denn es handelt sich nicht um mein Geld und sie hat ihr Leben lang gearbeitet und geht bald in Rente.

    Wie stehen meine Chancen? Besser gleich zum Anwalt oder reicht eine Bescheinigung meiner Mutter?

    Nachtrag: Ich beziehe derzeit ALG 2 und meine Mutter ist berufstätig.

  • Es sind deine Zinsen und damit dein Einkommen. 100 Euro Zinsen im Jahr sind jedoch nach § 1 Satz 1 Nummer 3 der AlgII-V anrechnungsfrei. Wenn du schreibst "angehäuft" sind diese unter 200 Euro Zinsen sicher aus mehreren Jahren und damit nicht leistungsrelevant.

    Grundsätzlich musst du das Einkommen aber melden, denn es obliegt dem Jobcenter, zu prüfen, ob es anrechenbar oder anrechnungsfrei ist.

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