Hallo zusammen!
Ich bin neu hier und habe direkt eine Frage
Momentan und durch das Sozialschutzpaket ist der ALG II-Antrag vereinfacht und zum "erlaubten" Vermögen habe ich eine Frage:
Wie beim Wohngeld gilt (für die ersten sechs Monate) die Grenze für erhebliches Vermögen. Ist es nun so, dass "die erste Person" der Bedarfsgemeinschaft maximal 60.000 Euro haben darf und "jede weiter Person" maximal 30.000 Euro, oder dürfte auch in einer Bedarfsgemeinschaft, bestehend aus drei Personen, eine Person 120.000 Euro haben und die anderen beiden Personen 0 Euro?
Biehle