Schulische Ausbildung und Partner wird arbeitslos

  • Moin Leute, ich habe mich hier registriert, weil ich ab Sommer wieder zur Schule geh und alle Seiten beleuchten möchte für den Fall der Fälle.

    Ich werde dann von ca. 892€ plus 450€ Nebenjob leben müssen.

    Ich lebe mit meiner Freundin zusammen in einer Wohnung, ich bin Hauptmieter und meine Freundin hat von meinem Vermieter nur son Zettel fürs Einwohnermeldeamt bekommen.

    Meine Freundin wird im Sommer ihre Ausbildung Abschließen und dank Corona nicht übernommen und ich weiß noch nicht wie es bei ihr weitergeht, weil sie noch nicht so schlüssig ist.

    Wisst ihr, was ihr alles im Härtefall zusteht ?

    Kann ich mit dem Geld noch Wohngeld beantragen ?

    Ich möchte Vorbereitet sein für den Fall der Fälle, ich würde mir wünschen, wenn ihr Licht ins Dunkle bringen könnt.

    Gruß

  • Du schreibst weder, wie teuer die Wohnung ist, noch ob deine Freundin eine Ausbildung mit Vergütung (versicherungspflichtig) oder nur Bafög absolviert usw. Was die 892 Euro sein sollen (Unterhalt? Azubilohn? Bafög), die du für den Schulbesuch bekommen sollst, schreibst du ebenfalls nicht. Auch nicht, was das genau für eine Schulform ist, ob du schon eine Ausbildung hast usw. Wie soll man denn mit den dürftigen Angaben eine korrekte Antwort geben können?

  • Sorry, unsere Wohnung kostet 315,40€ halt plus 79€ Nebenkosten. Meine Freundin bekommt in ihrer Ausbildung von ca. 600€ plus Bafög und Kindergeld.
    Ich werde ab Sommer eine Vollzeitschule besuchen, für die Erzieherausbildung. Die 892€ ist die Vergütung durch das Aufstiegsbafög ( ehm. Meisterbafög) zu dem darf ich noch 450€ dazuverdienen.

    Sorry für die dürftigen Angaben, kenne mich mit sowas überhaupt nicht aus.

    Gruß

  • Schlecht zu beurteilen, da deine Erzieherausbildung dem Grunde nach auch mit normalem Bafög förderfähig ist und es da Sondervorschriften gibt. Da deine Freundin ggf. nur einen geringen Anspruch auf ALG 1 haben wird, sollte ALG 2 aufstockend in Frage kommen. Nur bei dir ist zu klären, ob es (trotz Zweitausbildung?) reguläres Bafög für dich geben könnte. Wenn nein, könnte das für deinen Anteil ein Ablehnungsgrund sein. Dann sollte aber Wohngeld nach dem WoGG gehen.

  • Danke für deine Mühe.
    Würde es sich lohnen, wenn wir eine WG gründen würden, oder wird die Arge da Komplikationen machen ?

    WIr haben eine zwei Zimmer Wohnung mit Schlafsofa :)

  • Tipps zum Betrügen wirst du hier nicht erhalten. Das Ausnutzen der Solidargemeinschaft empfinde ich persönlich als eine Frechheit, strafrechtlich ist es, wie bereits gesagt, Betrug.

  • Tipps zum Betrügen wirst du hier nicht erhalten. Das Ausnutzen der Solidargemeinschaft empfinde ich persönlich als eine Frechheit, strafrechtlich ist es, wie bereits gesagt, Betrug.

    Okay, soweit hab ich nicht gedacht, sorry.

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