ALG II Aufstockung oder Elterlicher Unterhalt und Fragen

  • Hallo zusammen,

    da ich neu bin weiss ich nicht ob es dieses Thema schon einmal gab. *******

    So nun zu meinem Anliegen:

    eine Bekannte von mir ist durch Corona letztes Jahr Arbeitslos geworden und schon vorher wenig verdient und konnte nichts sparen. Jetzt steht sie mittellos da. Sie wollte von mir wissen wie das ist, wenn ihre Eltern vermögend sind ob die nicht Unterhalt an sie zahlen müssten, das sie etwas über die Runde kommen würde und sich Dinge wie Kleidung, Schuhe, Friseur, Fotograf (für Bewerbungsbilder) zahlen kann.

    Sie geht auf die 40 Jahre zu.

    Wie ist das? Ich bedanke mich schonmal für Eure Antworten.

    Miss Sch.

  • Hallo!

    eine Bekannte von mir ist durch Corona letztes Jahr Arbeitslos geworden und schon vorher wenig verdient und konnte nichts sparen. Jetzt steht sie mittellos da.

    Wovon hat sie denn bis jetzt gelebt? Das ist übrigens eine Frage,

    die auch gegebenenfalls das Jobcenter bei einem ALG II Antrag

    stellen würde und diese Frage wäre zu beantworten.

    Besteht ein ALG I Anspruch, wurde ein Antrag gestellt? Lebt sie

    in einer eigene Wohnung, oder bei den Eltern? Es fehlen hier

    wichtige Informationen, ohne diese kann aber nicht wirkungsvoll

    geholfen werden.

    Gruß

  • Hallo!

    sie lebt alleine in einer Wohnung und bezieht Hartz IV

    Dann bekommt sie Sozialleistungen und wohl auch die Kosten der Unterkunft

    für die Wohnung bezahlt. ALG II ist eine Sozialleistung

    Ich kenne mich nicht so aus, daher kann ich nur spuralische Antworten geben.

    Dann für Informationen sorgen! Zunächst zur Unterhaltspflicht der Eltern:

    Unterhalt für Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres

    Für Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres besteht eine Pflicht zum Barunterhalt gemäß § 1610 Abs. 2 BGB für beide Elternteile dann, wenn das Kind auswärtig wegen eines Studiums oder einer Ausbildung (Erstausbildung) wohnt. Sollte das Kind in der Lage sein, seinen Lebensunterhalt aus eigenem Vermögen gemäß § 1603 Abs. 2 BGB zu bestreiten, so entfällt die Unterhaltspflicht für beide Elternteile. Der Kindesunterhalt wird unter Berücksichtigung des Eigenbedarfs geleistet. Hierzu ergibt sich aus § 1603 BGB ein Selbstbehalt, der als notwendig und angemessen angesehen werden kann und der zum eigenen Lebensunterhalt herangezogen wird.

    Die Eltern sind nur verpflichtet für eine Ausbildung zu sorgen. Danach erlischt

    der Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern.

    Was ALG II angeht: Merkblatt Arbeitslosengeld II

    Es ist hier nicht ersichtlich, warum die Eltern noch Unterhalt zahlen sollen,

    wenn Sozialleistungen bezogen werden. Es besteht auch keine Verpflichtung

    dazu.

    sich Dinge wie Kleidung, Schuhe, Friseur,

    Sind im ALG II Regelsatz enthalten, den sie erhält!

    Fotograf (für Bewerbungsbilder)

    Bewerbungskosten können beim Jobcenter beantragt werden, siehe Merkblatt.

    Gesetzgebung SGB II

    Gruß

  • sie lebt alleine in einer Wohnung und bezieht Hartz IV.

    Und wo ist das Problem? ALG2 sind 446 Euro im Monat + Miete. Wieso reicht das nicht? Kleidung und Schuhe verliert man nicht von heute auf morgen, diese Kosten wurden im Regelsatz berücksichtigt. Friseurkosten ebenfalls. Da die Friseure monatelang geschlossen waren, sollte man da doch ein bisschen Geld zur Seite gelegt haben.

    Bewerbungskosten etc. kann man sich zusätzlich vom Jobcenter erstatten lassen, wenn man es vorher beantragt und dann die Bewerbungen oder die Kosten nachweist.

    Wenn deine Bekannte nie viel verdient hat, sollte sie doch sparsames Wirtschaften gewohnt sein? Woher kommen die Probleme tatsächlich?

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