Hallo Forums-Gemeinde,
Kurz zu mir:
Mann, Ende 40, geschieden (nach asiatischen und dt. Recht), nach ca 20 Jahren in Ost-Asien nun dauerhaft wieder in Deutschland. Aller Anfang ist schwer, und für mich bedeutet das vorerst die In-Anspruchnahme von Grundsicherung (Hartz4), was für mich völliges Neuland ist.
H4 Bewilligungsbescheid ist da, lebe momentan kostenlos bei Verwandten. Bezüglich Wohnungssuche habe ich etwas (1 Person Haushalt für mich alleine) in Aussicht, das Objekt liegt aber in einem beanachbarten, anderen Kreis (gleiches Bundesland) meiner jetzigen "Wohnung".
1)
Wer ist für die Bewilligung der Wohnung zuständig, das jetzige oder das neue (im anderen Landkreis) zuständige JobCenter ?
2)
Habe ich Anspruch auf eine Wohnungs-Erst oder -Ersatz-Ausstattung ?
(Mein gesamter Besitz ist komprimiert in einem Koffer mit mir von Asien nach D geflogen und ich verfüge über keinerlei Möbel bzw. weiteren Besitz in Asien)
3)
Sofern ich einen Anspruch habe, wird dieser pauschal vergütet oder wird jedes neue/gebrauchte Teil/Stück/Maschine einzelnd unterstützend angerechnet ?
4)
Wie verhält es sich mit Umzugskosten ?
Wir würden diesen wohl privat gestalten, ein Anhänger müsste aber angemietet werden ?
Wird ein Umzug (Entfernung weniger als 50) generell nur "unterstützt" wenn dieser von einer Firma mit offzieller Abrechnung gemacht wird, oder
kann man das (vom JobCenter unterstützt) auch privat organisieren ?
Vielen Dank für das Lesen hier, ich hoffe auf (mir helfende) Antworten !