Guten Tag,
leider finde ich zu folgendem Sachverhalt nirgendwo eine Antwort. Daher hier meine Frage:
Wie wird mit nicht realisierten Buchgewinnen bei der Vermögensanrechnung verfahren?
Beispiel mit vereinfachten Werten:
2016 wurden 105 Aktien im Wert von 5.000€ gekauft. Diese haben nun durch die Kursentwicklung einen Wert von 65.000€ (über der "Corona-Vermögensgrenze" von aktuell 60.000€).
Wie wird hier verfahren?
Zum einen könnte man doch sagen, dass nicht realisierte Buchgewinne nicht angerechnet werden dürfen und hier nur die 5.000€, die bei Kauf bezahlt wurden, berücksichtigt werden dürfen.
Oder:
Wenn von "verwertbarem" Vermögen gesprochen wird, NUR das wirklich VERWERTBARE Geld, welches bei Verkauf NETTO auf das Konto gutgeschrieben werden würde, berücksichtigt werden dürfte. Bedeutet, bei Verkauf aller Aktien würde der Staat ca. 25% Kapitalertragsteuer (+ Soli + Kist) einbehalten und es würden nicht 65.000€ sondern nur ca. 50.000€ (vereinfacht mit 25% Abzug auf den Gewinn dargestellt) gutgeschrieben werden.
Somit kann ich mir unter keinen Umständen vorstellen, dass es zu einer Ablehnung des Hartz IV-Antrages aufgrund eines zu hohen Vermögens kommen kann. Vorausgesetzt es existieren ausschließlich die Aktien als Vermögen.
Hierzu muss es doch eine klare Regelung geben.
Vielen Dank im voraus.