Folgende Situation: Ich beginne im Oktober eine Ausbildung in der Pflegeassistenz die mit ca. 1000€ monatlich vergütet wird. Aktuell bekomme ich ALG II. Im Ausbildungsvertrag steht, dass Auszubildende die einen Bildungsgutschein haben, weiterhin Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter bekommen anstelle der Ausbildungsvergütung. Ich habe bisher aber keinen Bildungsgutschein erhalten und möchte auch keinen bekommen, da ich ab dem Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns mich eigentlich vom Jobcenter abmelden will. Deshalb ist meine Frage, ob das Jobcenter mir einen Bildungsgutschein "aufzwingen" kann, damit ich weiterhin Leistungen beziehen muss und keine Ausbildungsvergütung bekomme?