ALG II Antrag - Sozialversicherungsnummer - Bewilligungsbescheid und Fragen

  • Hallo Leute,

    Ich habe einen Antrag für mich und Meine Frau erstellt und sie brauchen meine Sozialversicherungsnummer / ausweis. DIese Ausweis und Nummer habe ich nicht ,weil ich nie in Deutschland gearbeitet habe. Ich habe sehr lange gesucht wie ich allein diese Nummer bekomme und habe keine Antwort gefunden. Ich bin versichert bei AOK Niedersachsen...falls das relevant ist. Sie brauchen diese Nummer (und andere Dokumente) innerhalb 14 Tage. Was kann ich tun?

    Sorry für nicht perfektes Deutsch .

  • Hast du denn eine Arbeitserlaubnis? Mit welcher Aufenthaltsberechtigung haltet ihr euch denn in Deutschland auf? Vielleicht kannst du erstmal ein bisschen mehr zu den Umständen, warum und wieso ihr in Deutschland seid, woher ihr kommt, wovon ihr bisher gelebt habt usw. mitteilen.

    Den SV Ausweis bekommst du übrigens von deiner Krankenkasse, wenn Arbeit erlaubt ist.

  • Danke für die schnelle Antwort. Meine Aufenthaltskarte sagt

    (FAMIELIENANGEHÖRIGER EU).

    5. Abs 1 FreizügG/EU

    erwerbstätigkeit gestattet

    Ok, und ein bisschen über mich...

    Ich komme aus den USA. Ich bin seit fast 4 Jahre in Deutschland gelebt. Letzter monat bin ich mit meine Frau (Dänisch Angehörigket) nach Berlin umgezogen. Ich suche momentan nach einem Job hier. Vorher haben wir Wohngeld erhalten, und ich hatte ein bisschen Vermögen . Wir haben keine Ersparnisse mehr. Meine Frau ist auch Studentin, sie hat 2 Jobs aber erhalt nicht viel Geld (€400-500 pro Monat). Sie ist zu alt um Bafög zu erhalten, falls das wichtig ist.

  • Hallo,

    ich habe im März einen Antrag für meine Frau und mich gestellt. Als Bedarfsgemeinschaft . Nun habe ich diese vorläufige Bewilligung erhalten ... aber ich verstehe sie nicht wirklich. Ich verdiene kein Geld , und es wurde ausgerechnet , dass meine Frau 500 € im Monat verdient . In der "Höhe des monatlichen Bedarfs" zeigt sie zwei Spalten an. Unter der Spalte für mich - ein Bedarf von 667 € im Monat (401 € Regalbedarf und die Hälfte der Mietkosten für den Rest). Unter der Spalte für meine Frau ist sie komplett leer.

    Es zeigt dann eine neue Rubrik "fiktive Höhe des monatlichen Bedarfs" und listet 667 € für meine Frau auf

    Es hat dann ein "Zu berücksichtigen Gesamteinkommen" von 271 € errechnet, dieses von meinen 667 € abgezogen und uns blieben nur 396 €, die wir jeden Monat zu zahlen haben.

    Das ist offensichtlich nicht annähernd genug, um davon zu leben, denn wir haben es ihnen gesagt und sie haben berechnet, dass wir nur ein Gesamteinkommen von 500 € pro Monat haben und einen Bedarf von 667 € für JEDEN von uns pro Monat, also insgesamt 1334 € pro Monat, nur um zu überleben.

    Meine Frage - habe ich der Antrag falsch gemacht? Muss meine Frau aus irgendeinem Grund einen separaten Antrag stellen? Was sollte ich von hier aus tun?

    Beitrag in vorhandenes Thema verschoben, damit alle

    Informationen für Hilfestellung vorhanden sind.

    Thema bitte weiterführen und Titel Korrektur

  • Wahrscheinlich ist bei der Verteilung des Einkommens deiner Frau was falsch gelaufen. Es darf nur auf sie angerechnet werden, da sie als Studentin keinen Anspruch auf ALG2 hat. Anstatt der hier anzuwendenden vertikale n Bedarfsanteilsmethode hat da wohl jemand die übliche horizontale genommen.

    Aber besser ist, wenn du das mal hochlädst.

  • Meine Frau hat im Mai ein einmaliges Stipendium von 500 erhalten. Die Monate Juni, Juli und August zeigen einen Bedarf von 0, weil es ihnen unklar ist, ob dieses Stipendium eine einmalige Sache oder monatlich war. Ich werde ihnen sagen, dass es eine einmalige Sache war.

    Ich habe ihnen bereits eine Kopie des Bafog-Ablehnungsschreibens geschickt, falls das relevant ist

  • Meine Frau hat im Mai ein einmaliges Stipendium von 500 erhalten. Die Monate Juni, Juli und August zeigen einen Bedarf von 0, weil es ihnen unklar ist, ob dieses Stipendium eine einmalige Sache oder monatlich war. Ich werde ihnen sagen, dass es eine einmalige Sache war.

    Deine Frau hat als Studentin einfach keinen Anspruch. Egal, ob sie überhaupt Einkommen hat oder nicht.

  • Deine Frau hat als Studentin einfach keinen Anspruch. Egal, ob sie überhaupt Einkommen hat oder nicht.

    Entschuldigung, ich habe mich nicht klar ausgedrückt. Dieser Teil bezieht sich auf meinen Bedarf für Juni, Juli und August. Sie müssen sich das Dokument ansehen, um es zu verstehen. Es zeigt, dass ich im Juni, Juli und August nichts erhalte, weil sie nicht verstehen, ob das Stipendium monatlich oder nur einmalig ist.

    Ich habe das PDF jetzt neu hochgeladen, nachdem ich es (hoffentlich) korrekt redigiert habe.

  • Damit kann ich nichts anfangen. Ich muss schon sehr, was deine Frau verdient bzw. für Einkommen hat.

    Wie sollte ich vorgehen? Mir wurde gesagt, ich solle alles schwärzen, außer die Endnummern.

    Meiner Frau wurde im März ein Einkommen von 501 (bruto) berechnet,

    571 (bruto) im April, 571 (bruto) im Mai - August.

  • Geh einfach in Widerspruch. Begründung: Das übersteigende Einkommen deiner Frau ist falsch berechnet worden. Sie muss mit ihrem Einkommen erst den eigenen Bedarf decken können.

    Ansonsten solltest du ggf. eine Beratungsstelle vor Ort oder einen Anwalt aufsuchen.

  • Ok. Danke. Dann macht das Sinn. Aber warum kam dann ein Brief vom Jobcenter, adressiert an meine Frau, mit einem Arbeitspaket, das sie ausfüllen sollte?

    Die Fragen in diesem Paket sind nicht für Studenten gedacht, daher ist es für uns sehr verwirrend

    "Arbeitspaket - Bitte ausfüllen und zurücksenden

    Sehr geehrte Frau ###,

    Sie beziehen als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft Arbeitslosengeld II nach dem Sozialgesetzbuch -

    Zweites Buch (SGB II)."

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