Habe den Erstantrag für ALG2 ausgefüllt, da ich nach dem Studienabbruch 2018 aus gesundheitlichen Gründen und längerer Erwerbslosigkeit meine Ersparnisse aufgebraucht und die Krankenversicherung nicht mehr zahlen kann.
Ich wohne zur Zeit mietfrei getrennt im OG des Elternhauses und erhalte kein regelmäßiges Geld durch die Eltern und wirtschafte eigenständig. Da ich ü25 bin, sind diese ja auch nicht mehr unterhaltspflichtig etc.
Hab dies auch bereits so der Agentur mitgeteilt.
Jetzt hab ich vom Amt die Aufforderungen erhalten, weitere Anlagen auszufüllen. Ich bekam hierzu je 2x die Anlage HG / EK.
Unter was falle ich genau? Meines Erachtens nach ist es eine simple Wohngemeinschaft, in der ich zur Zeit mietfrei wohne, bis ich mich anteilig an den Wohnkosten beteiligen kann, nachdem ich wieder einen Arbeitsplatz habe.
Ich benötige dringend die Grundsicherung für Lebensmittel, Kleidung fürs Vorstellungsgespräch etc. und die Übernahme der 200€ Krankenversicherungsbeiträge. Würde das Amt mir diese Leistungen verwehren, wenn ich eine Haushaltsgemeinschaft mit den Eltern angebe?
Für die Rückstände bei der Krankenversicherung erhielt ich ein zinsloses Darlehen der Eltern, mein PKW läuft über die Eltern, habe sonst keinerlei Geldeingänge auf dem Konto. Würde gern ein Mitwirken der Eltern vermeiden, da ich keine genauen Erkenntnisse über deren genauen Vermögensverhältnisse und Einkommen/Ausgaben habe und eher geduldet werde, bis ich wieder im Berufsleben Fuß fasse.