OT aus fremden Thema - Widerspruch und Fragen

  • Hallo,

    so traurig wie es ist: Telefonisch etwas zu klären? - Es sind doch Leute am Telefon, die zwar in die Unterlagen schauen können und das zuständige Zeichen ob der Anfrage informieren. Klärung aber nicht.

    Beispiel: Am 23.12.2020 nachweislich Widerspruch per Fax eingelegt (keine Zahlung für Heizkosten Januar, Februar, März 2021. Anfrage Mitte Februar mit er Antwort, dass das "Jobcenter" drei Monate Zeit hat, den Widerspruch zu klären. Heute, am 31.03.2021 weder Zahlung der Heizkosten noch eine Antwort auf den Widerspruch. Rechtsanwalt? Ja, habe letztes Jahr dreimal 15€ gezahlt wegen aussichtsreicher Widersprüche. Können aber erst in ca. zwei Jahren vor dem Sozialgericht bearbeitet werden.

    MfG

  • Was hat ein Widerspruch und die Auskunft dazu mit einer einfachen Anfrage "ist das Geld gebucht?" zu tun?

    Zugriff auf das Widerspruchsprogramm haben nur wenige Personen. Zugriff auf das Leistungsprogramm aber fast jeder im Jobcenter.

    Das ist überhaupt nicht vergleichbar.

  • Ich habe nichts verglichen. Eine Anfrage "ist das Geld gebucht" ruft doch aber nicht automatisch eine Zahlung oder Änderung des Bescheides aus; dazu hat doch der Gesetzgeber dem "Jobcenter drei Monate Zeit gegeben. Nach Eingang eines Widerspruches.

    MfG

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